Tarifvertrag für Auszubildende im Gastgewerbe

Minister Laumann erklärt Tarifvertrag für Auszubildende im Gastgewerbe für allgemeinverbindlich 
Verbindliche Ausbildungsvergütung für mehr als 6.700 Auszubildende im Gastgewerbe rückwirkend ab dem 1. August 2022
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: 
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein-Westfalen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr gemeinsam geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend zum 1. August 2022 für allgemeinverbindlich erklärt. 

Nach diesem Tarifvertrag sind die Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe zum neuen Ausbildungsjahr ab dem 1. August 2022 deutlich gestiegen: im ersten Jahr um 250 auf 1.000 Euro, im zweiten Jahr um 220 auf 1.100 Euro und im dritten Jahr um 200 auf 1.200 Euro. Die Ausbildungsvergütungen werden nach zwölf Monaten um jeweils weitere 100 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages gelten diese Ausbildungsvergütungen für alle Betriebe und die mehr als 6.700 Auszubildenden im Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen. Sie sind damit auch für die Betriebe bindend, die bisher nicht tarifgebunden waren. 
“Das ist jetzt das richtige Signal für die Branche. Das Gastgewerbe hat unter Corona stark gelitten. Der tarifpolitische Aufbruch mit besseren Rahmenbedingungen für die Auszubildenden kann dazu beitragen, die Branche wieder zu stabilisieren, attraktiver zu machen und den Fachkräftebedarf – insbesondere vor dem Hintergrund des akuten Mangels – für die Zukunft mit gut ausgebildeten und motivierten Menschen zu decken,” erklärt Minister Laumann. Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe waren Ende 2019, also vor der Pandemie, rund 323.000 Menschen beschäftigt. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie lag die Zahl der Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie Ende des vergangenen Jahres noch bei rund 243.000.