Aus- und Weiterbildung

Neuordnung der IT-Berufe

nach über 20 Jahren wurden die IT-Berufe nun vollständig überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe der betrieblichen Praxis angepasst. Anlass für den Veränderungs-bedarf sind die sich stark wandelnden Anforderungen in den Bereichen Vernetzung, Internet of Things, Industrie 4.0 und die damit verbundene Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche.
Die neuen Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe stehen Ihnen rechts → zum Download zur Verfügung. 

Gestreckte Abschlussprüfung in den IT-Berufen

Die gestreckte Abschlussprüfung ist eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen. Dennoch bildet sie eine Einheit. 
Die bisherige Zwischenprüfung entfällt und wird durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt. Das Ergebnis fließt anteilig in das Gesamtergebnis ein. Dies gilt für alle Verträge, die ab 1. August 2020 beginnen.
Teil 1 der Prüfung 
20 Prozent Gewichtung
nur ein Prüfungsbereich:    Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
Bearbeitungszeit: 90 Minuten, praxisbezogene schriftliche Aufgaben
Es werden nur berufsbildübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten geprüft. 
Die prüfungsrelevanten Inhalte beziehen sich auf die ersten 18 Monate der Berufsausbildung. Die Teil 1 Prüfung ist für alle IT-Berufe inhaltlich identisch.
Teil 2 der Prüfung 
80 Prozent Gewichtung
vier Prüfungsbereiche, davon drei schriftlich
  • Prüfungsbereich: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent                                       
  • Prüfungsbereich: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent)                                              
  • Prüfungsbereich: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent)                                     
  • Prüfungsbereich: WiSo (10 Prozent)
Die bewährte Prüfungsform der betrieblichen Projektarbeit wird beibehalten. Vor der Durchführung ist dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung der betriebliche Projektarbeit einschließlich der Erstellung der Dokumentation mit den praxisbezogenen Unterlagen beträgt bei allen Berufen 40 Stunden. Ausschließlich im Beruf Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung beträgt die Bearbeitungszeit 80 Stunden. 
Die Arbeitsergebnisse der betrieblichen Projektarbeit sind in einem zweiten Teil adressatengerecht mündlich zu präsentieren und die Vorgehensweise bei der Durchführung zu begründen. Im Anschluss ist ein Fachgespräch zu führen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich „betriebliche Projektarbeit“ werden beide Teile, also die schriftliche Ausarbeitung und die mündliche Prüfung, mit jeweils 50 Prozent gewichtet.
Die genaue Bezeichnung der einzelnen Prüfungsbereiche entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausbildungsordnung. 
Weieter detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Veröffentlichung der AkA Nürnberg: https://www.ihk-aka.de/node/831
Einen Leitfaden zur gestreckten Abschlussprüfung finden Sie unter der Dokumentennummer: 4786040