Nr. 26348
Schlichtung

Schlichtungen - Beilegung von Streitigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis

Bei der IHK besteht ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden für die von der IHK betreuten Ausbildungsverhältnisse. Die Anrufung dieser Schlichtungsstelle ist vor Klageerhebung zum Arbeitsgericht in bestimmten Fällen zwingend vorgeschaltet.
Schlichtungsstelle

Der Schlichtungsausschuss ist bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis oder bei Streitigkeiten über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses zuständig.

Ausbildung
Ausbildung

für den Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten