Nr. 26348

Schlichtungen - Beilegung von Streitigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis

Bei der IHK besteht ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden für die von der IHK betreuten Ausbildungsverhältnisse. Die Anrufung dieser Schlichtungsstelle ist vor Klageerhebung zum Arbeitsgericht in bestimmten Fällen zwingend vorgeschaltet.