Fachpraktiker/-in für Lagerlogistik

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Lagerlogistik ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Fachlagerist/-in.
Fachpraktiker für Lagerlogistik sind in Industrie- und Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Sie nehmen die gelieferten Waren an, erfassen diese und prüfen ihre Art und Menge. Anschließend sortieren und lagern Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich die Waren nach bestimmten Regeln. Bei Bedarf geben sie die Waren an die Empfänger im Betrieb weiter. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Verpackung und Versand für einen sicheren Transport.