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Digitale Signatur

Um zu gewährleisten, dass ein elektronisch versandtes Dokument vom Unterzeichner stammt und unverändert und vollständig übermittelt wurde, kann es mittels digitaler Signatur geschützt werden. Hinter der digitalen Signatur steht eine Verschlüsselungstechnik, die über eine spezielle Software und eine personalisierte Chipkarte erfolgt.

Die digitale Signatur

Im allgemeinen Geschäftsverkehr ist setzt man zunehmend auf Rechtsverbindlichkeit und Identitätssicherheit. Das schafft effiziente und verlässliche Onlineprozesse. Seit einigen Jahren gibt es Verwaltungsverfahren, bei denen die Signaturanwendungen zwingend erforderlich ist. Beispiele sind:
  • Antrag auf Erlaubnis abfallwirtschaftlicher Tätigkeit und Elektronischer Abfallbegleitschein
  • elektronisches Urspungszeugnis
  • Elektronische Steuererklärung ELSTER
  • Europäischer und Nationaler Emissionshandel
  • Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen / E-Vergabe
  • Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
  • Elektronische Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Woher bekomme ich eine Signaturausstattung?

Die IHK Magdeburg ist Registrierungsstelle für die Digitale Signatur. Zusammen mit unseren Partnern der DE-CODA GmbH und der D-TRUST GmbH bieten wir das speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelte Startpaket zur elektronischen Signatur an.
Wie funktioniert die Beantragung?
  • Für die Beantragung der qualifizierten elektronischen Signatur müssen Sie persönlich in der IHK Magdeburg erscheinen – dafür sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren.
  • Für die Antragstellung müssen Sie den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, der noch mindestens vier Wochen lang gültig ist.
  • Ergänzend und ohne Aufpreis können Sie die Firmenzugehörigkeit aufnehmen lassen. Hierzu sind weitere Unterlagen erforderlich.
Die Ausstellung der Signaturkarte dauert ca. 3-4 Wochen. Die Rechnung für die Beantragung und Erstellung der Signaturkarte wird von der Bundesdruckerei GmbH gestellt

Funktionsweise der digitalen Signatur

Die Technik der digitalen Signatur beruht auf zwei elektronischen Schlüsseln, einem öffentlichen und einem privaten (sogen. "asymmetrisches Verfahren"). Inhalte, die mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt werden, können nur mit dem öffentlichen Schlüssel entschlüsselt werden. Der private Schlüssel bleibt immer geheim, der öffentliche ist jedermann zugänglich. Der private kann durch den öffentlichen Schlüssel nicht errechnet werden.
Die digitale Signatur kann mit einem Siegel verglichen werden. Für das Erzeugen einer digitalen Signatur kann einer Person ein einmaliger geheimer privater Signaturschlüssel eindeutig zugeordnet werden. Dieser private Schlüssel befindet sich auf einer Chipkarte und kann nur zusammen mit einer PIN-Nummer verwendet werden. Damit kann der Inhaber des Schlüssels immer wieder Dokumente signieren. Mit einem öffentlichen Schlüssel kann die Signatur jederzeit überprüft werden.

Erstellen von digitalen Signaturen

Sie haben ein Dokument vorliegen, das Sie digital signieren wollen. Sie führen Ihre SmartCard in Ihr Smart-Card-Lesegerät ein. Bevor Sie das Dokument absenden, aktivieren Sie die Signaturfunktion Ihrer SmartCard und geben Ihre geheime PIN ein, senden das Dokument wie gewohnt - und das war alles! Übrigens können Dokumente und Dateien unterschiedlichsten Typs digital signiert werden, wie beispielsweise Texte, Bilder, Sprachdokumente, Musik, Software oder auch Filme.

Sperren der Signaturkarte

Bei Verlust der Signaturkarte sollte dringend gehandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Es gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Karte zu sperren.

Beantragen von Folgekarten

Auf Grund neuer Anforderungen der zuständigen Regulierungsstellen können Signaturkarten-Besitzer ab sofort nur noch zweimal eine Folgekarte ohne persönliche Identifizierung bestellen. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Termine und Anmeldung

Nachweis fachlicher Eignung

Taxi,- Mietwagen,- Transport- oder Busunternehmen benötigen vor der Aufnahme ihres Betriebes eine Erlaubnis/Genehmigung. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung. Zum Erlangen der fachlichen Eignung können Sie bei der IHK Magdeburg folgende Prüfungen ablegen:
  • Fachkundeprüfungen im Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Fachkundeprüfung im Omnibusverkehr
  • Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr
Merkblätter und Orientierungsrahmen für die entsprechende Fachkundeprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Die Anmeldung für die Fachkundeprüfung ist nur online möglich!
Gemäß § 7 Absatz 1 der GBZugV und § 6 Absatz 2 der PBZugV sind auf Antrag folgende gleichwertige Abschlussprüfungen in Fachkundenachweise gemäß § 14
umzuschreiben, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:
Güterverkehr:
  • Abschlussprüfungen zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
  • Abschlussprüfung zum/zur Speditionskaufmann/Speditionskauffrau (seit August 2005 Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung),
  • Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
  • Prüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien
    Lörrach und Mannheim
  • Prüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung
    Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Personenverkehr:
  • Abschlussprüfungen zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Verkehrsfachwirt/ Verkehrsfachwirtin
  • Prüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Prüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der
    Fachhochschule Heilbronn
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn


Termine

Die Termine und Platzkapazitäten finden Sie in der Online-Anmeldung.

A14: Baustart für weitere Abschnitte von Lüderitz bis Osterburg

Wenn sich Politiker früh um halb neun auf einem Acker mitten in der Altmark treffen, muss es dafür einen (ge-)wichtigen Anlass geben. Der Weiterbau der A14-Nordverlängerung ist ein solcher. Für die mehr als 30 Kilometer lange Strecke zwischen Lüderitz und Osterburg wurde der offizielle Baubeginn gefeiert. Statt des üblichen symbolischen ersten Spatenstiches wurden Bäume gepflanzt.
Vertreter von Wirtschaft und Politik bekundeten ihr Bekenntnis zum A14-Lückenschluss und zur B190n.
Die Ortsumfahrung Stendals umfasst zwei Planungsabschnitte. Die Strecke von Lüderitz bis Stendal-Mitte (bei Uenglingen) ist 13 Kilometer lang, das anschließende Stück bis Osterburg misst knapp 18 Kilometer. Als größte technische Herausforderungen stehen drei Bahnquerungen sowie Brücken über die B188 und den Fluss Uchte an. Bis 2025 sollen zunächst die sechs Kilometer bis zur Anschlussstelle Stendal (B188) fertig sein, zwei Jahre später der Verkehr bis Osterburg rollen. Für die insgesamt 31 Autobahn-Kilometer sind Baukosten in Höhe von 300 Millionen Euro veranschlagt.

Bundesverkehrsminister gibt Startschuss

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer war extra angereist, um bei Rochau den offiziellen Startschuss zu gegeben. Begrüßt wurde er von zahlreichen Politiker-Kollegen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, von Bauleuten und Wirtschaftsvertretern. Auch einige Autobahngegner waren gekommen, um vor dem Festgelände ihre Meinung kundzutun. Einer hatte sich sogar auf dem Dach der Tribüne eingerichtet, sodass die unvermeidlichen Reden im Zelt gehalten wurden.Sein Zug bis Stendal sei pünktlich gewesen. Der Weg über die Bundesstraße habe dann aber wegen der LKW-Kolonnen länger gedauert, begründete der Minister seine Verspätung und wies gleichzeitig auf die Bedeutung der Autobahn für die Region hin. »Dieses Projekt zeigt, dass Straßenbau und Naturschutz keine Gegensätze sind«, so Scheuer, der in seiner Rede auch auf die Protestierer einging. Es gebe bei solchen Vorhaben immer Leute, die dagegen sind, sagte er. Die überwiegende Mehrheit der Menschen wolle aber diese Autobahn.

Neue Gewerbegebiete

Osterburgs Bürgermeister Nico Schulz sprach von einem Tag der Freude. Er verwies auf den langen Kampf der Bürgerinitiative BASTA14, der er seit Anfang an angehöre. »Es ist an der Zeit, dass endlich mit diesem Jahrhundertprojekt begonnen wird«, pflichtet ihm Stendals Oberbürgermeister Klaus Schmotz bei. Die A14 sei für die Hansestadt und die gesamte Altmark von großer Bedeutung. »Wir werden diese Chance nutzen«, verwies er auf das neue Gewerbegebiet, dass am Flugplatz Borstel entsteht. »Wir haben sogar schon einen Investor für unser neues Gewerbegebiet«, warf Osterburgs Stadtoberhaupt ein. Anfang des Jahres war die Verantwortung für Planung und Bau der A14-Nordverlängerung vom Land auf die bundeseigene Autobahn GmbH übergegangen. Scheuer versicherte, dass der Bau der A14-Nordverlängerung zügig weitergehen werde. »Wir verlieren keine Zeit«, betonte der Bundesverkehrsminister nachdrücklich. Auch die B190n als Querverbindung zwischen A14 und künftiger A39 sei weiterhin im Blick. Die Planungen dafür liefen weiter.
Klaus Kummer und Anne Rethmann von der Autobahn GmbH, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Thomas Webel (r.) in seiner zu diesem Zeitpunkt Funktion als Landesverkehrsminister.
Autor: Christian Wohlt

Breitbandausbau

Von Verkehr und Mobilität über Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung sowie Gesundheitsversorgung und Pflege - alles benötigt zukunftsfähiges Internet, damit Fortschritt, Klimaschutz, Lebensqualität und neue digitale Entwicklungenmöglich sind.
Der Breitbandausbau muss konsequent vorangetrieben werden. Mit dem Blick auf den Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt ist eine spürbare Verbesserung festzustellen, jedoch ist der Nachholebedarf mehr als deutlich.
Beim jährlichen Glasfasertag in Sachsen-Anhalt gibt die Landesregierung einen Überblick zum Stand des Breitbandausbaus und bekräftigt das Ziel der flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkversorgung bis spätestens 2030.

Überblick zum Ausbau in Sachsen-Anhalt

  • Glasfaseranbindung: 23,15 % (Sachsen-Anhalt, Stand Mitte 2023)
  • Gigabitquote (Sachsen-Anhalt, Stand Mitte 2023)
    • 1.000 Mbit/s = 48,9 %
    • 400 Mbit/s = 55,2 %
    • 200 Mbit/s = 73,2 %
    • 100 Mbit/s = 88,7 %
  • Weiße Flecken (Sachsen-Anhalt, Stand Mitte 2023)
    • allgemein: < 8 %
    • im Mobilfunk: < 2,5 %
  • Mobilfunk in der Landesfläche (Sachsen-Anhalt, Stand Januar 2024)
    • 2G-Quote: 99,9 %
    • 4G-Quote: 97,4 %
    • 5G-Quote: 91,8 %
Der Glasfaserausbau muss dringend beschleunigt werden, um die Ziele der Gigabit-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zu erreichen.

Breitbandatlas als zentrale Informationsstelle

Der Breitbandatlas wird von der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der Bundesnetzagentur betrieben und ist das zentrale Informationsmedium zur aktuellen Breitbandversorgung in Deutschland für das Festnetz und den Mobilfunk. Der Breitbandatlas wird regelmäßig aktualisiert und steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung.
Die interaktiven Karten zeigen, welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen. Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils und einer Adresse navigiert werden.

Bundesverkehrswegeplan 2030

Für die Erstellung des BVWP 2030 wurden ca. 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubau umfassend geprüft. Der BVWP umfasst Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte. Alle Projekte wurden hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zur Bewältigung des zukünftigen Verkehrs sowie ihrer Vor- und Nachteile bewertet.
Für jedes Projekt wurde ein Dossier erstellt. Es stellt die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Analyse, der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung sowie der raumordnerischen und städtebaulichen Beurteilung dar. In diesem Projektinformationssystem PRINS sind die Projektdossiers aller im BVWP enthaltenen Verkehrsprojekte eingestellt und abrufbar.
Die IHK Magdeburg fordert im Bau- und Verkehrspolitischen Forderungspapier eine zügige Umsetzung der Projekte auf Straße, Schiene und Wasserstraße im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP).
Das PRINS dient als Hintergrundinformation. Es stellt lediglich ergänzende Informationen zur BVWP-Broschüre (BVWP 2030 laut Kabinettsbeschluss vom 03.08.2016) und der darauf basierenden Ausbaugesetze vom 02.12.2016 dar, um die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse zu verbessern. Im Falle von Abweichungen zum PRINS ist im Zweifelsfall immer die Broschüre maßgebend.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Projektinformationssystem PRINS: https://www.bvwp-projekte.de/

Gesamtkonzept Elbe

Grundlage für das Elbeabkommen mit der Tschechischen Republik in Deutschland
Die Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe (GKE) wurde 2017 durch den Bundestag beschlossen. Es enthält Leitlinien und Maßnah-men für die langfristige Nutzung der Elbe und bringt die Interessen der Binnenschifffahrt, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes mit-einander in Einklang. Neben der Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse stehen die Eindäm-mung der Sohlerosion sowie die Erhaltung des wertvollen Naturraums im Mittelpunkt.Auch für das am 20. Juli 2021 durch Bun-desverkehrsminister Andreas Scheuer und Karel Havlíček, Verkehrsminister der Tschechischen Republik, unterzeichnete Elbeabkommen ist das GKE von großer Bedeutung. Für die deut-sche Seite stellt es die Grundlage für die Aus-bauplanungen dar und soll dem Nachbarland Sicherheit über den Erhalt der Binnenelbe als internationale Wasserstraße geben.
»Die Wirtschaft begrüßt das Elbeabkommen mit der Tschechischen Repu-blik und die damit ein-hergehende Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe,« sagt André Rummel von der Kammerunion Elbe/Oder sowie stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK Magdeburg und führt fort: »Damit die Umsetzung weiter fortschreitet, fordern die Vertreter der Wirt-schaft alle beteiligten Akteure auf, den über viele Jahre gemeinsam erarbeiteten Konsens weiterhin zu unterstützen.«
Die IHK Magdeburg vertritt für die Kam-merunion Elbe/Oder (KEO) gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Bin-nenschifffahrt (BDB), dem Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Elbe Allianz (EA) die Interessen der ge-werblichen Wirtschaft zur Nutzung der Wasserstraße Elbe im Beirat des Gesamt-konzeptes Elbe. Der Beirat ist die Platt-form, auf der die Interessengruppen aktiv in den Anschlussprozess eingebunden wer-den. Er gibt der Bund-Länder-Kommission Hinweise und Bewertungen bei der Umset-zung des Gesamtkonzeptes Elbe und gibt Empfehlungen für die konkrete Ausgestal-tung der regionalen und thematischen Be-teiligungsprozesse.

Regionalplanung

Die Regionalplanung ist das verbindende Glied zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Regionale Entwicklungspläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, arbeiten regionsspezifische Struktur- und Entwicklungsprobleme auf und stimmen überregionale Belange mit regionalen Bedürfnissen ab.
Als längerfristige, vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklungsplanung vereinen die Regionalen Entwicklungspläne staatliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kommunale Planungsabsichten.
Die IHK Magdeburg vertritt gegenüber den relevanten Planungsträgern abwägend und ausgleichend die Interessen betroffener Gewerbebetriebe. Die IHK setzt sich ein für attraktivere Standortbedingungen für die Wirtschaft und für eine Umsetzung des Planungsgrundsatzes nach § 2 Abs. 2 Ziffer 9 Raumordnungsgesetz (ROG): „Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.“
Im Bezirk der IHK Magdeburg wirkt die IHK bei der Aufstellung und Änderung der Regionalen Entwicklungspläne in den Regionen Altmark, Harz und Magdeburg mit.
Nähere Informationen zu den drei Regionalen Entwicklungsplänen finden Sie rechts unter der Rubrik Weitere Informationen.

Energiewende-Barometer

Klimaschutz und Energiewende sind für die Wirtschaft hochaktuelle Themen. Um die Auswirkungen, Chancen und Herausforderungen auf die Betriebe beurteilen zu können, findet seit 2012 jedes Jahr die bundesweite Umfrage der IHK-Organisation, das Energiewende-Barometer statt. Knapp 2.600 Unternehmensantworten aus allen Regionen liegen der Umfrage zugrunde.

Energiewende-Barometer 2021: Negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit nehmen zu

Das Energiewende-Barometer der IHK-Organisation zeigt: Die gesamte Bandbreite der Wirtschaft bringt sich aktiv in Energiewende und Klimaschutz ein. Der Anteil der Unternehmen, die derzeit Effizienzmaßnahmen umsetzen, steigt von 35 auf 38 Prozent. Besonders deutlich nimmt die Nutzung der Elektromobilität zu: 65 Prozent der Unternehmen haben sich bereits entsprechende Fahrzeuge angeschafft oder planen dies. Insgesamt sehen die Unternehmen in Deutschland in der Energiewende – über alle Branchen, Betriebsgrößen und Regionen hinweg – unter dem Strich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit.
Die gesamten Umfrageergebnisse 2021 mit weiteren Details finden Sie hier .

IHK-Publikationen

Die IHK-Organisation veröffentlicht weitere Umfrage und Merkblätter zu spezifischen Themen, wie Elektromobilität und Netzentgelte. Die Dokumente finden unter “Weitere Informationen”.

Energiewende-Barometer der vorherigen Jahre









IHK-Konjunkturbericht 2.Quartal 2025 - Aufhellung hält an

Die Konjunktur im Kammerbezirk der IHK Magdeburg hellt sich im zweiten Quartal 2025 weiter auf. Sowohl die Geschäftslage als auch die Geschäftserwartungen fallen besser aus. Die Talsohle dürfte nun allmählich durchlaufen sein, eine echte Aufbruchstimmung ist allerdings noch nicht erkennbar.
Den aktuellen detaillierten Konjunkturbericht finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 269 KB) Die Ergebnisse wurden auch im Rahmen einer live übertragenen Konjunkturpressekonferenz vorgestellt.
Die aktuelle Befragung erfolgte zwischen dem 16. Juni 2025 und 07. Juli 2025. Wenn auch Sie Teil der quartalsweisen Konjunkturumfrage sein möchten, bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail.

Konjunktur im Kammerbezirk insgesamt

Der Geschäftsklimaindex, der sowohl die aktuelle Geschäftslage als auch die Erwartungen der Unternehmen gleichermaßen berücksichtigt, steigt um 12 Zähler auf 92,9 Punkte an. Damit ist die Stimmung der Wirtschaft so optimistisch wie seit dem dritten Quartal 2021 nicht mehr. Ob dieser Anstieg jedoch den Beginn einer nachhaltigen Erholung markiert, bleibt abzuwarten.
Die Einschätzung zur Geschäftslage verbessert sich am aktuellen Rand deutlich. Der Saldo aus positiven und negativen Antworten steigt von -11 auf +3 Punkte und liegt damit erstmals seit einem Jahr wieder oberhalb der Nulllinie. Insgesamt kommen 24 Prozent der Unternehmen zu einer positiven Einschätzung und 21 Prozent zu einer negativen.
Die Geschäftserwartungen verbessern sich ebenfalls, verbleiben jedoch mit einem Saldo von -16 Punkten im negativen Bereich (Vorquartal: -26 Punkte). Wie bereits im Vorquartal stellen 11 Prozent eine Verbesserung der Geschäfte in Aussicht, während 27 nach zuvor 37 Prozent vom Gegenteil überzeugt sind.
Im Gegensatz zum Vorquartal wird der Anstieg des Geschäftsklimaindexes nun auch von einer verbesserten Geschäftslage getragen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob dies bereits den Beginn einer konjunkturellen Erholung darstellt. Trotz des Amtsantritts der neuen Bundesregierung und des Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro überwiegt in weiten Teilen der Wirtschaft weiterhin Skepsis hinsichtlich der künftigen Entwicklung. Die anhaltende Unsicherheit und die hohe Kostenbelastung verhindern eine breit angelegte Aufbruchstimmung. Belastende Faktoren sind unter anderem internationale Konflikte, Handelsstreitigkeiten, die Debatte um die Stromsteuer sowie die stetig steigenden Arbeitskosten. Erst wenn die Politik konkrete Lösungen präsentiert, kann mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund bleiben die Investitionspläne der Unternehmen verhalten. Die am häufigsten genannten Risiken sind in diesem Quartal die hohen Arbeitskosten, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und die hohen Energie- und Rohstoffpreise mit einer Häufigkeit von jeweils 66 Prozent.

Konjunktur in einzelnen Wirtschaftszweigen

Die Bewertung der aktuellen Lage und der konjunkturellen Aussichten unterscheidet sich üblicherweise je nachdem welche Branche betrachtet wird. Dies ist auch in dem derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld vordergründig, da einige Branchen sichtlich mit den gegenwärtigen Bedingungen zu kämpfen haben.
Die aktuelle konjunkturelle Lage wird derzeit von drei Wirtschaftszweigen überwiegend positiv wahrgenommen,...
...die Erwartungen über die zukünftige Entwicklung bleiben allerdings bis auf eine Branche eher negativ.
Konjunkturberichte vergangener Quartale finden Sie unter “Weitere Informationen”.

Offene Beteiligungsmöglichkeit

Es ist die Aufgabe der IHK Magdeburg, die Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten. Dabei steht immer das Gesamtinteresse aller Mitgliedsunternehmen im Mittelpunkt. Um dieses Gesamtinteresse zu ermitteln, muss eine ausgewogene Position erarbeitet werden. Das schließt ein, dass sich alle Mitgliedsunternehmen der IHK Magdeburg an den jeweiligen Meinungsbildungsprozessen beteiligen können, bevor ein Beschluss der Vollversammlung erfolgt. Hier finden Sie die aktuellen Themen, an denen Sie sich beteiligen können. Mit Ihrer Beteiligung kann die IHK die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt noch besser mitgestalten.
Sie können sich ausschließlich als Mitgliedsunternehmen der IHK Magdeburg beteiligen.