Verlängerung selbst beantragen

Beantragen einer Folgekarte

Die IHK-Signaturkarte läuft in Kürze ab und Sie benötigen eine Folgekarte? Ein vereinfachtes Antragsverfahren steht Ihnen zur Verfügung, wenn
  • Ihr Name sich zwischenzeitlich nicht geändert hat
  • seit Ablauf der alten Signaturkarte nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
Unter diesen Voraussetzungen können Sie einfach eine Folgekarte beantragen. Sie müssen dazu nicht erneut in die IHK-Registrierungsstelle kommen. Ebenso wie bei der Erstbeantragung einer Signaturkarte muss Ihr offizielles Ausweisdokument noch mindestens 30 Tage lang gültig sein.
Hier geht’s zum Folgekartenantrag
Auf Grund neuer Anforderungen der zuständigen Regulierungsstellen können Signaturkarten-Besitzer ab sofort nur noch zweimal eine Folgekarte ohne persönliche Identifizierung bestellen.
Danach ist aus Sicherheitsgründen wieder ein Erst-Antragverfahren mit entsprechender persönlicher Identifizierung notwendig – hierüber wird der Kunde oder die Kundin von D-Trust beim dritten Antrag auf eine Folgekarte automatisch informiert.
Wenn die Beantragung einer Folgekarte nicht möglich ist, müssen Sie wie zur Erst-Beantragung der Signaturkarte wieder in der IHK erscheinen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrer IHK in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Für dieses Erst-Antragverfahren kann auch das Online-Verfahren mit PostIdent erfolgen.