Import in die EU

EU-Importsystem ICS2

Mit dem Import Control System 2 (ICS2) führt die Europäische Union seit 2021 ein Frachtinformati-onssystem zur Vorabanmeldung und -kontrolle von Wareneingängen ein. ICS2 dient den Zollbehörden zur Risikokontrolle von Einfuhrsendungen, bevor diese das Gebiet der EU erreichen.
Die Einführung erfolgt stufenweise. Zum 1. März 2023 startete in Deutschland die Phase 2 des ICS2. Seitdem müssen für sämtliche Luftfrachtsendungen Summarische Eingangsanmeldungen (ESumA) (Englisch: Entry Summary Declaration (ENS)) abgeben werden. Diese sind in erster Linie durch die Versender bzw. die Transportdienstleister (z.B. Kurier-, Express, Postdienstleister, KEP) zu erbringen.
Am 3. Juni 2024 beginnt die 3. Phase des ICS2. Sie umfasst den See-, Binnenschiffs-, Straßen- und Schienenverkehr. Die 3. Phase geht bis September 2025.
Für die ESumA sind zusätzliche Datenangaben nötig: die sechsstellige Warennummer (Unterpositionen des Harmonisierten Systems), die Warenbeschreibung sowie in den meisten Fällen die EORI des Warenempfängers. In diesem Zusammenhang werden die Versender/Dienstleister ggf. auch auf Importunternehmen in Deutschland zugehen, um die geforderten Daten zu erhalten.
Hinweis: Die Herausgabe der EORI ist nicht unumstritten. Da es sich um eine gesetzliche Vorgabe aus dem Unionszollkodex handelt, lässt sich dies jedoch kaum vermeiden. Es empfiehlt sich, bei der Weitergabe der EORI die Verwendung klar zur begrenzen (z.B. „nur zur Verwendung im ICS2“) - insbesondere in Fällen, in denen mit der Weitergabe der EORI keine Erteilung einer Vollmacht zur Importabfertigung verbunden ist.
Im Merkblatt für Zollanmeldungen 2024 sind unter Punkt IV die bislang und die künftig erforderlichen Daten aufgeführt. Die EU-Kommission informiert im Internet über das Import Control System und dessen stufenweise Einführung.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer