Außenhandelsdokumente

Volldigitales Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse (englisch: Certificate of Origin) sind öffentliche Urkunden, mit denen Unternehmen den handelspolitischen Ursprung ihrer Waren beim Grenzübertritt nachweisen. Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen, wie beispielsweise Handelsrechnungen und Preislisten, werden in der Anwendung Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) mittels eines mehrstufigen passwortgestützten Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) bei der IHK beantragt. Seit dem 15. September 2025 stehen elektronisch bescheinigte Ursprungszeugnisse als digitale Urkunde zur Verfügung.

Vorteile der elektronischen Beantragung

  • Zeitersparnis: keine Wege zur IHK oder Post – Anträge werden vollständig online eingereicht.
  • Intuitive Anwendung: Die eUZweb-Anwendung ist übersichtlich und benutzerfreundlich gestaltet.
  • Datenübernahme möglich: Dank offener Schnittstellen können Daten aus Warenwirtschaftssystemen in elektronische Ursprungszeugnisse übernommen werden.
  • Einfaches Zugangsverfahren: Nutzung erfolgt per Nutzerkennung.
  • Eigenständige Benutzerverwaltung: Benutzer werden im Unternehmen angelegt und gelöscht.
  • Voreinstellungen im Benutzerprofil: Wiederkehrende Angaben lassen sich speichern.
  • Vorlagen: Bereits angelegte Anträge können kopiert und als Vorlagendateien gespeichert werden.
  • Entwurfsfunktion: Anträge können gespeichert und auch von nicht Antragsberechtigten vorbereitet werden.
  • Schnelle Online-Rückmeldungen: Die IHK entscheidet und kommentiert direkt in der Anwendung; Änderungen können unkompliziert vorgenommen werden.

Technische Voraussetzungen

Die Anwendung eUZweb setzt eine aktive Internetverbindung voraus. Die Webanwendung wird im Internet-Browser lokal auf dem Computer des Anwenders ausgeführt und verwendet zwingend Javascript. Folgende Browser werden empfohlen:
  • Google Chrome (neueste Version)
  • Firefox (neueste Version)
  • Microsoft Edge (neueste Version)
Weitere Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die eUZweb-Anwendung enthält die Internetseite der Anwendung.

Sollten technische Störungen auftreten, informiert der IT-Dienstleister der IHKs, die IHK Gesellschaft für Digitalisierung mbH (IHK GDi), direkt über das Service-Portal der IHK GDi. Dafür ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Anschließend können Sie das Abonnement für die eUZweb-Störungsinformationen selbst verwalten und beenden.

Ihr Weg zur elektronischen Beantragung

Der Einstieg erfolgt in drei Schritten:
Bitte teilen Sie der IHK per E-Mail an export@magdeburg.ihk.de folgende Daten mit:
Vor- und Zuname, Telefonnummer sowie personalisierte E-Mail-Adresse.
Der eUZ-Administrator ist im Unternehmen für die Benutzerverwaltung zuständig und Ansprechpartner für die IHK bei grundsätzlichen Fragen oder Neuerungen.
Die IHK legt den Administrator im System an. Dieser erhält anschließend per E-Mail einen Registrierungscode und erstellt sich ein Passwort (Nutzerkennung).
Der Administrator legt Benutzerinnen und Benutzer an.
Möchte der eUZ-Administrator selbst Anträge stellen, legt er sich auch als Antragsteller an. Anschließend können Anträge erstellt und eingereicht werden.
Für den schnellen Einstieg stehen auf der Internetseite der eUZweb-Anwendung unter anderem ein eUZweb-Onboard – Quickguide für Unternehmen sowie Kurzanleitungen zur Verfügung.
Technische Fragen zur Anwendung oder Installation: Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie online.

Inhaltliche Fragen zum Ausfüllen der Anträge: Der IHK-Artikel Ursprungszeugnisse ausfüllen enthält Hinweise.

Das digitale Ursprungszeugnis

Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung. Unternehmen können das Ursprungszeugnis einfach downloaden und per Mausklick an Handelspartner, Behörden und Banken senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar, komplett ohne physische Dokumente.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sofort verfügbar: Ursprungszeugnisse können direkt nach der Ausstellung durch die IHK digital genutzt werden.
  • Schnell und effizient: Weniger Aufwand und beschleunigte Abläufe im Exportgeschäft.
  • Nachhaltig: Weniger Papier, weniger Versandaufwand, mehr Umweltfreundlichkeit.
  • Sicher und rechtsverbindlich: Die digitale Urkunde ist rechtsverbindlich und entspricht in der Anwendung dem Papierdokument.
  • International anerkannt: Die Dokumente sind rechtskonform, digital überprüfbar und weltweit verifizierbar
Grafik elektronisches Ursprungszeugnis
© IHK für München und Oberbayern
Bei Bedarf können von der IHK elektronisch bescheinigte Ursprungszeugnisse sowie weitere Exportdokumente direkt im Unternehmen (zusätzlich) gedruckt werden. Für den Druck ist die Installation eines kostenfreien Druckclients erforderlich. Der Link zum Download steht auf der Startseite der eUZweb-Anwendung unter der Kachel „Download IHK-GfI Signatur- und Druckclient“ bereit. Die genormten Formulare können bei den einschlägigen Formularverlagen erworben werden.
Alle von der IHK elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse können online verifiziert werden. Der entsprechende Link sowie ein Verification Code sind auf dem Ursprungszeugnis angegeben

Weitere Hinweise zur Antragstellung

  • Zu bescheinigende Handelsrechnungen oder weitere Dokumente (beispielsweise Preislisten und Einladungen für ausländische Geschäftspartner) werden im PDF-Format hochgeladen. Dieses Format wird auch für Nachweise empfohlen, da es schneller verarbeitet werden kann. Die maximale Uploadgröße beträgt 10 MB pro Antrag.
  • Befinden sich auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses vom Zielland vorgeschriebene Texte, werden diese durch die Angabe des antragstellenden Unternehmens ergänzt, damit sie eindeutig dem erklärenden Antragsteller zugeordnet werden können.
  • In Akkreditiven kann das digitale Ursprungszeugnis als einzureichendes Dokument vereinbart werden. Die Abwicklung von Dokumenten-Akkreditiven erfolgt in der Regel auf Basis der ERA 600 - Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive.
  • Wird das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten für eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten eingeschaltet, müssen die gedruckten Dokumente im Original von der IHK unterschrieben werden.

Gebühren

Für die Bescheinigung von Ursprungszeugnissen und anderen Exportdokumenten berechnet die IHK Gebühren gemäß dem jeweils aktuellen Gebührentarif. Die Gebührenbescheide werden quartalsweise verschickt.

Eine detaillierte Übersicht über ausgestellte Dokumente für das jeweilige Unternehmen kann in der eUZweb-Anwendung im Statistikbereich eingesehen oder als Einzelnachweis erstellt werden.

Datenlöschung

In der eUZweb-Anwendung werden Anträge sowie dazugehörige Unterlagen und Daten zwei Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die IHK über den Antrag entschieden hat.
Nach Ablauf dieser Frist werden jeweils zum Jahresanfang alle Anträge, Unterlagen und Daten gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO unwiderruflich gelöscht.
Von der Löschung betroffene elektronische Anträge können als Vorlage gesichert oder Statistiken aus dem betroffenen Zeitraum gespeichert werden. Ein Quickguide Speicherung von Anträgen und Sicherung von statistischen Daten unterstützt Sie dabei.