24. April & 20. November 2024 | Online

Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb)

Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen, wie z. B. Handelsrechnungen und Preislisten, können mittels eines mehrstufigen passwortgestützten Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) online bei der IHK eingereicht werden. Nach Bescheinigung durch die IHK können die Dokumente im Unternehmen mit IHK-Siegel sowie Faksimile der Unterschrift ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.
eUZ-Webtalk

Sie suchen nach Tipps & Tricks, wie Sie die Vorzüge der Anwendung Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) optimal nutzen können? Sie möchten sich dazu mit Praktikern anderer Unternehmen austauschen?

Dann melden Sie sich gleich hier zum neuen eUZ-Webtalk an!

In diesem Jahr sind folgende Termine und Themen geplant:
24. April 2024 | 10:00 Uhr | Benutzer pflegen und Nutzerrollen
20. November 2024 | 10:00 Uhr | Benutzereinstellungen


In kostenfreien 30-minütigen Online-Meetings via MS-Teams stellen Ihre Ansprechpartnerinnen der IHK-Magdeburg kurz und knapp ein bis zwei Themen zum Arbeiten mit dem eUZweb vor, die dann zwischen den Teilnehmenden diskutiert werden.

Sie brauchen sich nur einmalig anzumelden. Wenn es zeitlich passt, loggen Sie sich ein und nehmen am eUZ-Webtalk teil. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von der Zusendung des Einwahllinks, z. B. per E-Mail an export@magdeburg.ihk.de, abmelden.

Vorteile der elektronischen Beantragung

  • Zeitgewinn bei der Beantragung von Exportdokumenten durch Wegfall von Kurierfahrten oder Postwegen
  • einfache und intuitive Nutzung der eUZweb-Anwendung
  • Übernahme von Daten aus Warenwirtschaftssystemen in elektronische Ursprungszeugnisse dank offener Schnittstellen
  • Wahl zwischen zwei Zugangsverfahren (Nutzerkennung oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • flexibles und eigenverantwortliches Berechtigungsmanagement im Unternehmen
  • Voreinstellungen im Benutzerprofil
  • Duplizierung von Vorgängen und Erstellen von Vorlagendateien
  • Speichern von Anträgen als Entwurf, auch durch nicht signaturberechtigte Personen
  • gleichzeitiges Hochladen mehrerer Dokumente als Nachweis oder zum Bescheinigen‎
  • Online-Entscheidungen und -Kommentierungen durch die IHK, schnelle und unkomplizierte Änderungen im System durch Antragsteller

Technische Voraussetzungen und Service-Portal der IHK-GfI für Störungsmeldungen

Die technischen Voraussetzungen für das eUZweb erhalten Sie auf der Internetseite der Anwendung.
Sollte einmal eine Störung am elektronischen Ursprungszeugnis auftreten, kann der IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, Sie direkt darüber informieren. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich einmalig bei dem Service-Portal der IHK-GfI anmelden. Nach der Anmeldung können Sie das Abonnement der eUZweb-Störungsinformationen selbst verwalten und beenden.

Ihr Weg zum elektronischen Ursprungszeugnis

  1. Benennung eines eUZ-Administrators (Vor- und Zuname sowie personalisierte E-Mail-Adresse) per E-Mail an export@magdeburg.ihk.de
    Der eUZ-Administrator ist die verantwortliche Stelle für die Benutzerverwaltung im Unternehmen und Ansprechpartner für die IHK bei grundsätzlichen Fragen oder Neuerungen.
  2. Anlegen des eUZ-Administrators im eUZweb durch die IHK und Versand eines Registrierungscodes per E-Mail
  3. Vergabe eines selbst gewählten Passwortes (Nutzerkennung) durch den eUZ-Administrator und Anlage weiterer Benutzer/innen
    Möchte der eUZ-Administrator selbst Anträge einreichen und verwalten, legt er auch sich als Antragsteller an. Anschließend können sofort Anträge erstellt und eingereicht werden.
  4. Möglichkeit zur optionalen Nutzung von IHK-Signaturkarte und Kartenlesegerät bei der Antragstellung
  5. Registrierung jedes Benutzers/jeder Benutzerin, die/der im eUZweb arbeiten möchte
  6. Installation des kostenfreien Druck- und Signaturclients auf den Arbeitsplätzen aller Nutzer
    Der Link zum Download steht auf der Startseite der Anwendung unter der Kachel „Download IHK-GfI Signatur- und Druckclient“ bereit.
  7. Kauf von Formularen ohne eingedruckte Nummer bei den einschlägigen Formularverlagen für den Druck der Ursprungszeugnisse
Anleitungen
Auf der Internetseite der eUZweb-Anwendung gibt es für den Schnelleinstieg u. a. einen eUZweb-Onboard-Quickguide sowie hilfreiche Kurzanleitungen.
Ansprechpartner
Bei allen technischen Fragen zur Anwendung, zur Signaturkarte oder zur Installation finden Sie hier Ihre Ansprechpartner.
Bei inhaltlichen Fragen zum Ausfüllen der Anträge usw. wenden Sie sich gern an die unter „Kontakt“ angegebenen IHK-Mitarbeiterinnen.

Weitere Hinweise zur elektronischen Beantragung von Exportdokumenten

  • Teilnehmer am elektronischen Verfahren können auch weiterhin Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen usw. in Papierform beantragen.
  •  Die im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckten Dokumente werden im Ausland anerkannt. Bei Schwierigkeiten kann sofort auf die konventionelle Bearbeitung umgestellt werden. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit Ihrem Kunden und wenden Sie sich an Ihre IHK.
  • Wird bei Bedarf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten für die Endbeglaubigung von Handelsdokumenten eingeschaltet, müssen die Dokumente im Original von der IHK unterschrieben werden.
  • Zu bescheinigende Dokumente werden im PDF-Format hochgeladen. Es empfiehlt sich, auch bei den Nachweisen das PDF-Format zu nutzen, da diese so deutlich schneller verarbeitet werden. Die maximale Datei-Uploadgröße beträgt 10 MB.
  • Stehen auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses vom Zielland vorgeschriebene Texte, müssen diese nach dem Ausdruck im Unternehmen unterschrieben werden. Andernfalls kann das Ursprungszeugnis von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Alle von der IHK elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse können über das Internet verifiziert werden. Der entsprechende Link sowie ein Verification Code befinden sich auf dem Ursprungszeugnis.

Gebühren

Nutzer der eUZweb-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht der ausgestellten Dokumente kann über den Statistikbereich und über die Erstellung eines Einzelnachweises im eUZweb angesehen werden.
Für das Verfahren fallen die gleichen Gebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif wie für die in Papierform beantragten Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen an.
Sie möchten Ihre Ursprungszeugnisse schnell und einfach beantragen? Dann sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu den Details des elektronischen Verfahrens.

Datenlöschung

In der eUZweb-Anwendung werden Anträge sowie dazugehörige Unterlagen und Daten zwei Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die IHK über den Antrag entschieden hat.
Nach Ablauf dieser Frist werden jeweils zum Jahresanfang alle Anträge, Unterlagen und Daten gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGV unwiderruflich gelöscht.
Von der Löschung betroffene elektronische Anträge können als Vorlage gesichert oder Statistiken aus dem betroffenen Zeitraum gespeichert werden. Ein Quickguide bietet die passende Unterstützung.