Geprüfte:r Industriemeister:in Fachrichtung Metall
Veranstaltungsdetails
Der IHK Lehrgang zum:zur Industriemeister:in Metall qualifiziert Sie, Produktionsabläufe im Betrieb als Fach- und Führungskraft zu überwachen und Arbeitsprozesse effizient zu planen - von der Material- und Betriebsmittelorganisation bis zur Fertigung und Montage. Sie übernehmen Verantwortung in zentralen Funktionsfeldern wie Betriebserhaltung und Personalführung, delegieren Aufgaben und sind maßgeblich an der Ausbildung von Auszubildenden beteiligt.
Ausbildung der Ausbilder:innen nach AEVO - Termin bitte gesondert buchen!
Zielgruppe
Facharbeiter:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem metallverarbeitenden Beruf und 1 Jahr Berufspraxis.
Lehrgangsinhalte
1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualitätsrahmen dem Niveau 6, Bachelor Professional, zugeordnet.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
- Zur Zeit gibt es keine aktuellen Termine
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Weitere Informationen
IHK-Prüfung der höheren Berufsqualifikation
Bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren sind förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Fördermöglichkeiten.
Angebote anderer öffentlich- oder privatrechtlicher Anbieter finden Sie unter wis.ihk.de
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
- zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines:r Industriemeisters:in haben.
Zu den einzelnen Prüfungsteilen kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.