Nr. 14137

Muss Ihre GbR ins Gesellschaftsregister?

Informationsveranstaltung

Veranstaltungsdetails

Zum 1. Januar 2024 ­treten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Sie werden ohne Übergangsfrist auch für bestehende GbRs gelten. Ein Schwerpunkt des ­„Gesetzes zur ­Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (kurz: MoPeG) ist das neue Gesellschafts­­register. Zwar besteht keine allgemeine Pflicht zur Registrierung. In bestimmten Fällen wird sie aber künftig notwendig sein, damit eine GbR über bestimmte Rechte verfügen oder sie ausüben kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine GbR eine Immobilie erwerben will oder sich an einer anderen Gesellschaft beteiligen möchte. Unabhängig davon kann sich jede GbR auch freiwillig in das neue Gesellschafsregister eintragen lassen. Das hat bestimmte Vorteile. Mit dem Registereintrag wird die Führung des Namenszusatzes „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ obligatorisch. Weitere Regelungen des MoPeG betreffen die Folgen des Ausscheidens von Gesellschaftern.

 

In einer Veranstaltung der IHK Lippe werden Ihnen die Inhalte des neuen Gesetzes vorgestellt. Dieser Überblick soll Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung sein, ob und welche Anpassungen für Ihre GbR vorzunehmen sind. Als fachkundiger Referent steht Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Osten, Partner der BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Detmold, zur Verfügung.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 09.08.2023
    17:00 - 18:30 Uhr
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IHK Lippe zu Detmold
Leonardo-da-Vinci-Weg 2
32760 Detmold
05231 76010