Geldwäscheprävention - Das müssen Unternehmen wissen
Veranstaltungsdetails
Geldwäsche – das meint das Einschleusen von rechtswidrig erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen zu diesem Zweck missbraucht werden. Das Gesetz stellt dabei an die verpflichteten Unternehmen aber auch zahlreiche Anforderungen.
Darüber, welche Verpflichtungen Unternehmen im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention treffen und welche wirksamen Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen konkret getroffen werden können, informieren wir in der Online-Veranstaltung “Geldwäscheprävention – Das müssen Unternehmen wissen”.
Die gemeinsamen Online-Veranstaltung der Bezirksregierung Detmold, der IHK Lippe zu Detmold und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ist kostenfrei.
Referenten sind Frau Ovenhausen und Herr Multhaupt. Sie sind zuständige Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Detmold für das Thema Geldwäscheprävention.
Die Anmeldung erfolgt über die Homepage der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
Der Teilnahmelink wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung übersandt.