Hinweisgeberschutzgesetz
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Hinweisgeberschutzgesetz
Jetzt wird es Ernst – Einigung in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz
Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Bundestag und Bundesrat haben einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zugestimmt.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt
und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer
Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Was ist nun von den Arbeitgebern zu veranlassen? Was kommt auf die Unternehmen zu? Wer muss Meldestellen einrichten und wie sehen diese aus? Wie ist auf Meldungen zu reagieren?
Dürfen Interna an die Öffentlichkeit weitergegeben werden? Und es gibt viele weitere Fragen.
Rechtsanwalt Dr. Kramer von der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte, Detmold, bringt Licht in die Dunkelheit der offenen Fragen. Er beleuchtet das neue Gesetz unter Berücksichtigung der jüngsten
Entwicklungen in der Gesetzgebung und gibt praktische Tipps zur Umsetzung.
Die datenschutzrechtlichen Auswirkungen erläutert Stefan Kröger, Geschäftsführer der AUDIT-NRW GmbH. Mit seinen Erfahrungen aus der Praxis gibt er die notwendige Handlungssicherheit
im Bereich des Datenschutzes.
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