Nr. 13067

Hinweisgeberschutzgesetz

Veranstaltungsdetails

Hinweisgeberschutzgesetz

 

Am 16. Dezember 2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet. Viele fragen sich, was nun auf ihr Unternehmen zukommt. Wer muss Meldestellen einrichten und wie sehen diese aus? Wie muss ich auf Meldungen reagieren? Dürfen Interna an die Öffentlichkeit weitergegeben werden?

 

Diese und viele weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Dr. Kramer von der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte, Detmold. Er beleuchtet das neue Gesetz unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen in der Gesetzgebung und gibt praktische Tipps zur Umsetzung.

 

Die datenschutzrechtlichen Auswirkungen erläutert Stefan Kröger, Geschäftsführer der AUDIT-NRW GmbH. Mit seinen Erfahrungen aus der Praxis gibt er die notwendige Handlungssicherheit im Bereich des Datenschutzes.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 06.02.2023
    17:00 - 19:00 Uhr
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Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Leonardo-da-Vinci-Weg 2
32760 Detmold
05231 7601-0