Nr. 11797

Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung - Geprüfte:r Bilanzbuchhalter:in - intensiv (max. 15 Teilnehmende)

Veranstaltungsdetails

Geprüfte Bilanzbuchhalter:innen - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung - erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie geben Antworten auf alle Buchhaltungs- und Abschlussfragen und lösen spezielle Probleme der Buchhaltungsorganisation, des Jahresabschlusses, des Steuerrechts, der Kosten- und Leistungsrechnung, der Finanzwirtschaft sowie der Auswertung und Planung zu lösen.

 

Um intensiv auf die Prüfung vorzubereiten begrenzen wir die maximale Zahl der Teilnehmer:innen auf 15 Personen.

 

Lehrgangskonzept:

 Handlungsfelder:

1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu
Abschlüssen führen
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen
Partnern sicherstellen

 

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualitätsrahmen dem Niveau 6, Bachelor Professional, zugeordnet.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 19.09.2023 - 20.09.2025

Weitere Informationen

Zielsetzung

IHK-Prüfung der höheren Berufsqualifikation

Hinweise

Bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren sind förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).  Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Fördermöglichkeiten.

Angebote anderer öffentlich- oder privatrechtlicher Anbieter finden Sie unter wis.ihk.de

Voraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des §53c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.


Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

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