Umweltmanagement

Umweltmanagement lohnt sich

Mit einem Umweltmanagementsystem legen Unternehmen eine Umweltpolitik fest, leiten daraus Ziele ab und regeln die Verantwortlichkeiten im Betrieb. Sie messen und erfassen die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, bewerten diese und entwickeln Maßnahmen zur Verbesserung.
Unternehmen mit einem funktionierenden Umweltmanagementsystem können
  • nachhaltiger ihre Ressourcen schonen und Umweltwirkungen reduzieren,
  • die Kosten oftmals erheblich senken,
  • bessere Risikovorsorge betreiben,
  • höhere Rechtssicherheit schaffen,
  • Wettbewerbsvorteile erzielen,
  • an Image bei Kunden, Nachbarn und Behörden gewinnen sowie
  • positive Effektte bei Motivation, Arbeitszufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen erreichen
Bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems kann es Sinn machen, externes Know-how einzubinden. Die Erfahrungen externer Beratungsdienstleister hilft dabei normative Anforderungen zu erfüllen und sinnvolle Systemstrukturen aufzubauen. Sie können auch bei der Ist-Analyse, dem Aufbau eines Kennzahlensystems, der Messung und der Entwicklung erster Maßnahmen zur Seite stehen. Entscheidend für den dauerhaften Erfolg jedes Managementsystems ist die frühzeitige und umfassende Einbindung der Beschäftigten. Sie sollten beim Aufbau des Systems aktiv mitwirken und sich einbringen. Bei der Ist-Analyse kennen sie die Stärken und Schwächen am besten und können so wertvolle Hinweise für die Verbesserung der Umweltleistung liefern.

Internationale Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001:2015

Die ISO EN ISO 14001:2015 ist die grundlegende und weltweit geltende Norm zum Umweltmanagement. Sie ist grundsätzlich in jedem Unternehmen und jeder Organisation anwendbar und zielt auf die Verbesserung der Umweltleistungen im Unternehmen ab.
Wichtige Themen
  • High Level Structure (HLS)
    Die Grundstruktur der DIN EN ISO 14001:2015 folgt der Struktur aller neuen ISO-Managementsysteme. Das erleichtert die Integration der ISO 14001:2015 mit anderen Managementsystemen nach ISO und ermöglicht eine übersichtlichere Darstellung der Themenbereiche.
  • Kontext der Organisation
    Die Unternehmen müssen die für das Umweltmanagement relevanten Themen und interessierten Parteien bestimmen, die Anforderungen ermitteln und bei der Prozessgestaltung berücksichtigen. Das setzt ein tiefes strategisches Verständnis des Umfeldes voraus. Dabei müssen aktuelle und künftige interner und externer Umweltaspekte und Geschäftsbelange berücksichtigt werden.
  • Verantwortung der obersten Leitung
    Das Topmanagement trägt Verantwortung für die Effektivität und Integration des Umweltmanagements in die Geschäftsprozesse. Es ist verpflichtet, die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Führung bleibt auch bei Delegation von Aufgaben auf Dritte zentral verantwortlich.
  • Umweltpolitik und -ziele
    Das Unternehmen muss eine Umweltpolitik festlegen, verwirklichen und aufrechterhalten und Ziele daraus ableiten. Maßnahmen müssen sich an den Zielen orientieren.
  • Ermittlung der rechtlichen Anforderungen
  • Betrachtung von Chancen und Risiken
    Chancen und Risiken langfristiger Trends wie Klimarisiken müssen erkannt werden, um Handlungsspielräume zu identifizieren und Fehlentwicklungen zu vermeiden.
  • Ständige Verbesserung
    Die DIN EN ISO 14001:2015 folgt dem bekannten Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung “Plan, Do, Check, Act” (PDCA-Zyklus).
  • Ermittlung der Umweltwirkungen
    Die Ermittlung der Umweltwirkungen von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen erfolgt über den gesamten Lebenszyklus von der Produktentwicklung bis zur Entsorgung. Dabei sollen auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen sowie ausgelagerten Prozesse betrachtet werden.
  • Kennzahlen
    Die Umweltwirkungen müssen mit geeigneten Kennzahlen gemessen werden, damit die und Umweltleistung realistischer bewertet werden kann.
  • Planung und Umsetzung von Maßnahmen
    Die Organisation muss Maßnahmen zu bedeutenden Umweltaspekten, rechtlichen Verpflichtungen, Risiken und Chancen planen, in die Prozesse integrieren und – wenn machbar – verwirklichen sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten.
  • Interne und externe Audits
    Unternehmen sind zur Durchführung interner Audits verpflichtet. In einem jährlichen externen Audit prüft eine zugelassene Zertifizierungsorganisation die Einhaltung der Normforderungen und vergibt ein Zertifikat, das drei Jahre gültig ist. Allerdings muss bis zum nächsten Re-Audit nach drei Jahren jährlich ein kürzeres externes Wiederholungsaudit druchrgeführt werden.

Europäisches Umweltmanagement nach EMAS

Das Europäische Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist in der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und späteren Änderungsverordnungen rechtlich verankert. Durch die Integration der DIN EN ISO 14001:2015 in EMAS sind Aufbau und zentrale Abläufe bei beiden Managementsystemen identisch. Alle Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 müssen in vollem Umfang berücksichtigt werden.
EMAS gilt weltweit als das strengste Umweltmanagementsystem. Folgende wesentlichen Unterschiede gegenüber der DIN EN ISO 14001:2015 bestehen weiterhin:
  • Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften
  • Ständige Verbesserung der Umweltleistung
  • Verpflichtende, standardisierte Kommunikation mit der Öffentlichkeit
  • Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verbesserungsprozesse

Schritte zum EMAS-Betrieb

  1. Umweltprüfung
    Zunächst werden sämtliche Umweltauswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens erfasst. Relevant sind in diesem Zusammenhang Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen, Bewertungsmethoden, die Konformität mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie bestehende Umweltmanagementpraktiken und -verfahren im Betrieb.
  2. Umweltmanagementsystem
    Aufgrund dieser ersten Umweltprüfung wird dann ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Inhaltlich basiert dieses auf einer von der Unternehmensleitung zu formulierenden Umweltpolitik. Wichtigste Inhalte des Managementsystems: Es sind die Zuständigkeiten für umweltrelevante Fragen und Vorgänge zu klären, konkrete Ziele zur Verbesserung der Umweltperformance festzulegen, Mittel zur Verfolgung dieser Ziele bereitzustellen, die darauf hinführenden Vorgehensweisen abzustimmen, Schulungsbedarf für die Mitarbeiter zu klären sowie Überwachungs- und Kommunikationssysteme zu implementieren.
  3. Umweltbetriebsprüfung
    In diesem Schritt wird das Funktionieren des UMS überprüft. Wesentliche Prüfungsfelder sind die Umsetzung der zu Beginn formulierten Umweltpolitik sowie von konkreten Umweltzielen und dem maßnahmenorientierten Umweltprogramm. Ferner wird die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften geprüft. Die Umweltbetriebsprüfung ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre, zu wiederholen. Diese Pflicht zur Revalidierung ist eine besondere Anforderung des EMAS-Systems.
  4. Umwelterklärung
    Hierin liegt eine weitere Besonderheit von EMAS gegenüber anderen Umweltmanagementsystemen: In der Umwelterklärung informiert das Unternehmen die Öffentlichkeit über Umweltpolitik, Umweltmanagementsystem, wesentliche Umweltauswirkungen, Umweltziele und das aus alledem resultierende Umweltprogramm, das festlegt, wie die selbst gesetzten Ziele durch konkrete Maßnahmen erreicht werden können. Die Umwelterklärung wird vom Unternehmen auf Anfrage (in der Regel unentgeltlich) herausgegeben. Viele Umwelterklärungen sind auch im Internet verfügbar. Die Umwelterklärung kann genutzt werden, um über die Positionierung als umweltfreundliches Unternehmen eine positive Außendarstellung zu erreichen. Die Umwelterklärung ist von einem staatlich anerkannten Umweltgutachter zu prüfen und für gültig zu erklären.
  5. Das Unternehmen wird schließlich in das EMAS-Register eingetragen.
    EMAS-Registerstelle für Nordrhein-Westfalen ist die IHK Duisburg-Wesel-Kleve
    zu Duisburg:
    Felix Brüne, Telefon: 0203 28 21-311
    Beate Schaller, Telefon: 0203 28 21-285