27.03.2023

Abfrage bei Netzbetreibern

IHK Lippe vergleicht Netzentgelte für Gas
Gasnetzentgelte deutlich gestiegen

Unternehmen und Bürger:innen in Lippe müssen im Jahr 2023 deutlich mehr für die Nutzung des Gasnetzes zahlen als im Vorjahr. Für Sondervertragskunden sind die Netzentgelte im Schnitt aller lippischen Gasnetzbetreiber um 23 Prozent gestiegen, für kleine Gewerbebetriebe sogar um 28 Prozent. „Das ist der mit Abstand stärkste Anstieg seit 2015“, stellt Matthias Carl, stellvertretender Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe), fest. Im aktuellen Gasnetzentgeltvergleich für Lippe und Umgebung hat die IHK Lippe die Netzentgelte für sechs verschiedene Abnahmefälle in Unternehmen berechnet. Die Entgelte sind auf den Internetseiten der Netzbetreiber veröffentlicht. Mess- und Abrechnungskosten wurden dabei nicht berücksichtigt.
Die meisten kleineren Unternehmen zählen zu den „nicht leistungsgemessenen Kunden“, für die die IHK Lippe drei Fallkonstellationen durchgerechnet hat. In Lippe am günstigsten sind die Stadtwerke Oerlinghausen. 1,45 Cent kostet hier der Transport pro Kilowattstunde (kWh) Gas (plus 42 Prozent gegenüber 2022). 0,4 Cent/kWh bzw. 28 Prozent mehr zahlen Kunden beim teuersten lippischen Netzbetreiber, der seine Gasnetzentgelte um 13 Prozent gegenüber 2022 erhöht hat. In der direkten Umgebung ist Gütersloh mit nur 0,32 Cent/kWh (plus 37 Prozent gegenüber 2022) mit Abstand der preiswerteste Netzbetreiber.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den größeren „leistungsgemessenen“ Unternehmen: Wieder ist Oerlinghausen in Lippe Spitze (0,77 Cent/kWh; plus 34 Prozent gegenüber 2022). Der teuerste lippische Netzbetreiber ist 65 Prozent teurer (1,27 Cent/kWh; plus 23 Prozent gegenüber 2022). In der Umgebung sticht wiederum Gütersloh (0,52 Cent/kWh; plus 15 Prozent gegenüber 2022) positiv heraus.
Für den Preisanstieg gibt es verschiedene Gründe, berichtet Carl über eine Abfrage bei den Netzbetreibern. So hätten die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Entgelte für das vorgelagerte Netz deutlich angehoben. Vor allem sei im Zuge der Energiekrise erheblich weniger Gas durch die Netze transportiert worden, was direkt zu höheren Kosten pro Mengeneinheit führe. Zudem seien die Netzentgelte erstmalig mit der neu genehmigten Erlösobergrenze kalkuliert worden.
Die Netznutzungsentgelte werden von den Netzbetreibern nicht frei festgelegt, sondern müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Sie enthalten auch die Kosten des vorgelagerten Netzes. Bei leistungsgemessenen Kunden wird kontinuierlich die Leistungsaufnahme gemessen und jeweils über eine Stunde gemittelt. Die maximale Leistungsaufnahme ist dann neben dem Verbrauch ein wichtiger Bestandteil der Preisbildung. Bei nicht leistungsgemessenen Kunden wird ein Standardlastprofil zu Grunde gelegt.
Tabelle und Grafiken unter „www.ihk.de/lippe-detmold“ (Nr. 4430848)