Barrierefreiheit wird Pflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und markiert einen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Für Unternehmen im Kreis Lippe, ob groß oder klein, bedeutet dies, dass die digitale Barrierefreiheit künftig nicht mehr nur eine Kür, sondern teilweise eine Pflicht wird. Es ist entscheidend, sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und allen Kundengruppen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Was genau ändert sich?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Konkret bedeutet dies, dass zahlreiche digitale Angebote und Dienstleistungen ab dem Stichtag barrierefrei sein müssen, sodass Menschen mit Beeinträchtigung, Ältere und digital weniger versierte Nutzer:innen leichter Zugang haben. Dazu gehören beispielsweise Websites und mobile Anwendungen mit Informationsangeboten und Online-Shops. Aber auch Selbstbedienungsterminals, Fahrkartenautomaten, Bankautomaten und Check-in-Automaten fallen ebenfalls unter die neuen Bestimmungen. Ebenfalls sind bei Telekommunikationsdiensten barrierefreie Zugänge und Bedienmöglichkeiten zu gewährleisten. Eine vollständige Übersicht über die betroffenen Produkte und Dienstleistungen finden Unternehmen in Paragraf §1 BFSG.

Warum ist das ein wichtiges Thema für die Wirtschaft im Kreis Lippe?

Die Auseinandersetzung mit der digitalen Barrierefreiheit ist von großer Bedeutung:
  • Erschließung neuer Kundengruppen: Menschen mit Behinderungen stellen eine bedeutende und oft übersehene Zielgruppe dar. Barrierefreie Angebote ermöglichen es Unternehmen, diesen Markt zu erschließen und ihren Kundenstamm zu erweitern.
  • Wettbewerbsvorteile sichern: Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, können sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen. Kund:innen legen zunehmend Wert auf Inklusion und Barrierefreiheit bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen.
  • Imagegewinn und soziale Verantwortung: Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist ein klares Signal für soziale Verantwortung und ein inklusives Unternehmensleitbild. Dies stärkt die Reputation und das Ansehen bei Kund:innen, Geschäftspartnerschaften und potenziellen Mitarbeiter:innen.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Mit Inkrafttreten des BFSG können bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen rechtliche Konsequenzen drohen.
  • Fachkräftesicherung: Barrierefreie Arbeitsplätze und digitale Werkzeuge ermöglichen es Unternehmen, einen breiteren Pool an Fachkräften anzusprechen und zu integrieren.

Was Unternehmen jetzt tun können?!

Es ist ratsam, sich genau mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
  • Informieren: Machen Sie sich mit den konkreten Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vertraut.
  • Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre bestehenden digitalen Angebote und Dienstleistungen im Hinblick auf ihre Barrierefreiheit. Wo gibt es Handlungsbedarf?
  • Planung und Umsetzung: Entwickeln Sie einen konkreten Plan zur Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Ziehen Sie gegebenenfalls externe Expert:innen für Barrierefreiheit hinzu.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeit:innen für das Thema Barrierefreiheit und schulen Sie sie im Umgang mit barrierefreien Technologien und Inhalten.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Überprüfen und optimieren Sie Ihre Angebote regelmäßig, um den sich ändernden Anforderungen und Nutzerbedürfnissen gerecht zu werden.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen für möglichst viele Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen – ohne besondere Erschwernisse oder fremde Hilfe. In der Praxis bedeutet das etwa, dass Informationen gut wahrnehmbar und lesbar sein müssen und die Bedienung über mehr als einen sensorischen Kanal möglich ist , zum Beispiel die Vorlesefunktion. Zudem gelten bestimmte Informations- und Kennzeichnungspflichten. Details regelt die Verordnung zum BFSG.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet auf ihrer Website umfassende Informationen einschließlich einer FAQ-Sammlung an und stellt zudem kostenlose Beratungsangebote für Kleinstunternehmen bereit.