Dolmetscher und Übersetzer - Allgemeine Informationen

Weltweite Geschäftskontakte gewinnen im Zeichen der Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Nicht selten ergeben sich dabei sprachliche Schwierigkeiten und Probleme. Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Sie bei der Auswahl von Dolmetschern und Übersetzern beachten sollten.

Sie möchten einen Auftrag vergeben? Das sollten Sie beachten:

Dolmetscheraufträge:

  • Angabe über die Art des Auftrages (z. B. Konferenzdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen, Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Flüsterdolmetschen, Fernsehdolmetschen, Gerichts-/Notariatsdolmetschen)
  • Angabe der Ausgangssprache und Zielsprache sowie des Fach-/Themengebietes
  • (z. B. Maschinenbau, Informationstechnologie, Vertragswesen)
  • Frühzeitige Zusammenstellung und Übermittlung von relevanten Arbeitsunterlagen (z. B. Teilnehmerliste, Tagesordnung, Präsentationen, Korrespondenz, etc.) zur Einarbeitung und Vorbereitung
  • Vergewisserung, sofern ein vereidigter Dolmetscher/vereidigte Dolmetscherin benötigt wird, dass diese(r) auch vor einem Landgericht allgemein vereidigt worden ist.

Übersetzungsaufträge:

  • Beachtung von urheberrechtlichen Vorschriften und dem Übersetzer-Urheberrecht
  • Angabe von:
    - Termin für die Fertigstellung
    - Zweck
    - Zielgruppe sowie
    - Zielland für das die Übersetzung benötigt wird
  • Prüfung aller relevanten Textvorlagen auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit, Lesbarkeit sowie Eindeutigkeit
  • Zusammenstellung und Übermittlung von ausführlichen sachbezogenen Terminologien, Zeichnungen, Abbildungen, Vorkorrespondenz
  • Vergewisserung, sofern ein ermächtigte(r) Übersetzer/-in benötigt wird, diese(r) auch bei einem Oberlandesgericht ermächtigt worden ist.
Vor der Vergabe eines Auftrages empfiehlt es sich in jedem Fall, klare Absprachen über den Arbeitsumfang, den Termin-/Zeitrahmen sowie das Honorar zu treffen.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. hat hierzu eine Broschüre herausgegeben, die Sie hier herunterladen können.

Erklärungen zur Qualifikation

  • Übersetzer:innen verfügen über ausgezeichnete Kenntnisse in zwei oder mehr Sprachen, haben in der Regel einen Übersetzerabschluss an einer Universität oder Fachhochschule erworben oder langjährige Berufserfahrung als Übersetzer nachgewiesen. Sie verfügen über vertiefte Sachkenntnisse in einem oder mehreren Fachgebieten und übertragen Fachtexte inhaltlich korrekt, stilsicher und zielgruppengerecht in eine andere Sprache. Mehr zu den Tätigkeitsfeldern und Qualifikationen finden Sie hier
  • Dolmetscher:innen haben ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert und die Techniken für die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Übertragung von Reden, Gesprächen und Verhandlungen gelernt. Mehr zu den Tätigkeitsfeldern und Qualifikationen finden Sie hier
Übersetzer:innen bzw. Dolmetscher:innen werden in Deutschland je nach den in den einzelnen Bundesländern geltenden Bestimmungen öffentlich bestellt und allgemein be- oder vereidigt oder ohne öffentliche Bestellung allgemein beeidigt bzw. ermächtigt. Voraussetzung dafür ist ein einschlägiger Berufsabschluss und/oder eine besondere Eignungsprüfung.
  • Beeidigte:r bzw. allgemein beeidigte:r Dolmetscher:in
    werden bei Gericht oder öffentlichen Aufgaben wie z. B. Standesämter benötigt. Sie können fallweise vor dem Vorsitzenden Richter des jeweiligen Verfahrens einen Eid leisten oder einen allgemeinen Eid vor dem Präsidenten des zuständigen Landgerichts leisten. Der Eid verpflichtet zur treuen und gewissenhaften Aussage.
  • Ermächtigte:r Übersetzer:in
    Ermächtige Übersetzer/in sind aufgrund besonderer Rechtsvorschriften zum Anfertigen bzw. Beglaubigen von Urkundenübersetzungen ermächtigt. In Deutschland werden sie als (je nach Bundesland) als ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer bezeichnet. In NRW dürfen Übersetzer lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen.
Im Justizportal des Bundes und der Länder sind alle Dolmetscher:innen sowie Übersetzer:innen verzeichnet, die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigt, öffentlich bestellt bzw. allgemein ermächtigt sind.

Dolmetscher:in oder Übersetzer:in – Qualifizierung / Ausbildung


  • Diplom-Übersetzer:in, Diplom-Dolmetscher:in
    Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium darf der Titel Diplom-Übersetzer:in und/oder Diplom-Dolmetscher:in geführt werden. Die Studienzeit beträgt ca. 9 Semester. Adressen von Ausbildungsinstituten finden Sie hier.
  • Geprüfte:r Dolmetscher:in, geprüfte/r Übersetzer:in
    Die Prüfungen zur/zum geprüften Dolmetscher:in und Übersetzer:in werden in NRW u. a. von der IHK Düsseldorf abgenommen. Vorbereitungskurse werden von unterschiedlichen Institutionen angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Staatlich geprüfte:r Dolmetscher:in, staatlich geprüfte/r Übersetzer:in
    Die Prüfung zur/zum staatlich geprüften Dolmetscher:in und Übersetzer:in wird von einer staatlichen Stelle abgenommen. Ein entsprechendes Studium wird von Fremdspracheninstituten und –akademien angeboten.

Weitere Informationen und Datenbanken:

In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank sind alle Dolmetscher/innen sowie Übersetzer/innen verzeichnet, die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigt,öffentlich bestellt bzw. allgemein ermächtigt sind.





Hinweis: Diese Informationen sollen – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.