Rumänien: Meldepflichten bei RO e-Transport System
Im Jahr 2022 wurde durch die Regierungsverordnung Nr. 41/2022 das nationale System RO e-Transport zur Überwachung des Straßengüterverkehrs eingerichtet.
Kontrolliert wurden dabei Warentransporte mit einem „erhöhten steuerlichen Risiko“. Betroffen waren nur bestimmte Warengruppen bei der Einfuhr aus einem Drittland oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Diese Verordnung wurde im Dezember 2023 dahingehend geändert, dass nun alle Warenkreise von den Meldepflichten erfasst sind.
Seit Dezember 2023 besteht die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren (im Zusammenhang mit Einfuhren/ Ausfuhren/ innergemeinschaftlichen Erwerben/ innergemeinschaftlichen Lieferungen) unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren (d.h. nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko) über RO e-Transport zu melden. Die Anmeldepflicht besteht für alle grenzüberschreitenden Straßentransporte, wenn sie folgende Gewichts- oder Wertbedingungen erfüllen: die Straßenfahrzeuge haben eine technisch zulässige Masse von mindestens 2,5 Tonnen, sind mit Gütern mit einer Gesamtbruttomasse von mehr als 500 kg oder einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Lei (ca. 2.000 Euro) beladen.
Die Verpflichtung zur Meldung der Daten im Zusammenhang mit dem internationalen Warentransport im RO e-Transport System gilt u.a. für folgende Nutzer:
- Den in der Einfuhrzollanmeldung genannten Empfänger bzw. den darin genannten Absender.
- Den Begünstigten aus Rumänien, wenn es sich um innergemeinschaftliche Käufe von Waren handelt.
- Den Lieferer aus Rumänien bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren.
- Den Verwahrer, wenn es sich um Waren handelt, die Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Versandverfahrens sind.
Die Verpflichtung, Daten über den internationalen Warentransporten im RO e-Transport System zu melden, liegt grundsätzlich bei den rumänischen Partnern. Die neue Meldepflicht führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für die rumänischen Unternehmen und die beteiligten Spediteure. Laut einer Information der Deutschen Auslandshandelskammer in Bukarest gelten die Sanktionen bei Nichteinhaltung der neuen Meldepflichten für den internationalen Straßengüterverkehr ab dem 1. Juli 2024.
Merkmale des RO e-Transport-Dokuments
Das elektronische Dokument des RO e-Transports ist eine strukturierte XML-Datei, die die folgenden Informationen enthalten muss, um den Transport von Waren mit hohem Risiko für Steuerzwecke zu überwachen:
- Absender und Empfänger der Waren
- Merkmale und Wert der beförderten Güter
- Ort der Be- und Entladung sowie Informationen über die Art der Beförderung
Die Beförderung kann im RO e-Transport-System innerhalb von maximal 3 Tagen vor der Beförderung der Waren angemeldet werden, jedoch spätestens am Grenzübergang bei der Einreise nach Rumänien oder am Einfuhrort oder bei der tatsächlichen Abfahrt des Fahrzeugs. Sobald der Transport gemeldet wurde, generiert das System den UIT-Code. Mit diesem Code werden die Waren eindeutig identifiziert. Er ist ab dem im System gemeldeten identifizierten Transportdatum i.d.R. 5 Kalendertage gültig. Die Verwendung des UIT-Codes durch den Kraftverkehrsunternehmer über seine Gültigkeitsdauer hinaus ist verboten.
Der UIT-Code muss auf dem Beförderungspapier deutlich lesbar sein.
Seit 1. Januar 2025 ist die GPS-Überwachung von Transporten verpflichtend.Transportfahrzeuge müssen mit Telekommunikationsendgeräten ausgestattet sein. Im Falle eines im RO e-Transport System meldepflichtigen Gütertransports, ist der Fahrer des Transportfahrzeugs verpflichtet, das Ortungsgerät einzuschalten und die UIT-Codes für den Transport einzugeben, bevor der Transport innerhalb des nationalen Territoriums beginnt, und das Ortungsgerät erst auszuschalten, nachdem die Güter am gemeldeten Lieferort innerhalb des nationalen Territoriums abgeliefert wurden oder nachdem sie das nationale Territorium verlassen haben.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich eine Pflicht zur GPS-Überwachung aller Transporte, die im RO e-Transport System gemeldet werden müssen. Unternehmen sind dann verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Ortungsgeräten auszustatten, um ihre Positionsdaten in Echtzeit an die rumänische Steuerbehörde ANAF zu übermitteln.Die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer hat ein Merkblatt mit weiteren Informationen zusammengestellt.
Ansprechpartnerin:
Quelle: AHK Rumänien, IHK Nordschwarzwald, IHK Heilbronn-Franken