Der Bundesverkehrswegeplan
Was ist der Bundesverkehrswegeplan?
Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) werden Verkehrsvorhaben für Straße, Schiene und Wasser vorbereitet. Er dient als planerische Grundlage für weitere Bedarfsgesetze (z. B. Bedarfsgesetze für Bundesfernstraßen und Schienenwege). Mit diesen Gesetzen beschließt der Bundestag, für welche Verkehrsprojekte er einen Bedarf sieht und damit, welche gebaut werden sollen.
Was beinhaltet der BVWP 2030?
Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den BVWP 2030 beschlossen. Dieser enthält rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 49,3 Prozent auf die Straße, 41,6 Prozent auf die Schiene und 9,1 Prozent auf die Wasserstraßen. Es gilt das Kredo: Erhalt vor Aus- und Neubau. Demnach haben die Erhaltung und der Ersatz des Bestandsnetzes oberste Priorität. Hierfür werden 69% der Mittel investiert. Die übrigen Mittel wurden für Aus- und Neubaumaßnahmen auf die drei Verkehrsträger verteilt. Entscheidend dabei waren die mit der Aufteilung verbundenen verkehrlichen Effekte und die Umweltwirkungen in Bezug auf den Gesamtplan. Schließlich erfolgte die Dringlichkeitseinstufung der einzelnen Projekte bei den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Wasser auf Basis fachlicher Kriterien.
Unterteilt wird zunächst in zwei Kategorien: Laufende bzw. fest disponierte Vorhaben und neue Vorhaben. Die neuen Vorhaben werden wiederum unterteilt in die Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB) mit Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E) sowie Weiterer Bedarf (WB) mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Projekte der Kategorie VB/VB-E sollen bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. Wichtigstes Kriterium für die Einstufung ist das Nutzen/Kosten-Verhältnis (NKV) einer Maßnahme.
Wie wirkt sich der BVWP 2030 auf den Kreis Lippe aus?
Die Liste der Projektanmeldungen seitens der IHK Lippe umfasste 16 Einzelmaßnahmen im Kreisgebiet. Diese wurde auch vom Regionalrat des Regierungsbezirks Detmold bekräftigt und an das nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Verkehrsministerium weitergeleitet. Das Land NRW hat Ende 2013 dem Bundesverkehrsministerium eine Vorschlagsliste mit Projekten zur Bewertung für den neuen BVWP übermittelt. Bedauerlicherweise wurden nicht alle Vorschläge der Region an den Bund weitergereicht (Siehe Pressemitteilungen).
Wie geht es mit der Verkehrsplanung mit Blick auf 2040 weiter?
Um die Verkehrsinfrastruktur der Zukunft im Personen- und Güterverkehr planen zu können, erstellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in mehrjährigen Abständen Langfrist-Verkehrsprognosen. Diese sind Grundlage für die Überprüfung der Bundesverkehrswegepläne. Darüber hinaus nutzen die Gebietskörperschaften die Prognosen als übergeordneten Rahmen für ihren jeweiligen Zustandsbericht.
Ziel der Aufstellung des BVWP 2030 war es, den Verkehrsinfrastrukturbedarf abzudecken, der sich aus der bis 2030 absehbaren Verkehrsnachfrage ableiten lässt. Basis war die 2014 fertiggestellte Verkehrsprognose 2030. Spätestens nach fünf Jahren überprüft das BMDV, ob die Planungen in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Das BMDV hat den Bericht mit den Ergebnissen dieser sogenannten Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) am 16.12.2024 an den Deutschen Bundestag übermittelt. Details zur Verkehrsprognose 2040 sind auf der Homepage des BMDV aufgeführt. Ausgehend von einer Verkehrsanalyse für das Basisjahr 2019 wurde eine voraussichtliche Verkehrsentwicklung des Personen- und Güterverkehrs für den Prognosehorizont 2040 entwickelt.