Gefahrgutfahrer - Informationen

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, unterliegen einer besonderen Schulungspflicht. Sie müssen gemäß Kapitel 8.2 Anlage B zum Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

Anfang 2025 tritt turnusmäßig das geänderte internationale Gefahrgutrecht „ADR 2025“ in Kraft. Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30.06.2025 angewandt werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit. Die neuen Kurspläne finden Sie unter “weitere Informationen”.

1. Allgemeines

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport unter anderem durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR – aus dem französischen Titel: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“)
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und bei der Beförderung in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.
Die Erst- und Fortbildungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. Den Schulungen wird der als Verwaltungsvorschrift erlassene Kursplan der jeweiligen IHK zugrunde gelegt.
Die Schulungen für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße müssen von der IHK anerkannt werden.

Die Anmeldung zur Schulung erfolgt ausschließlich beim Veranstalter:
DEKRA Akademie GmbH
Schweriner Str. 1
33605 Bielefeld
Telefon: 0521 98615-0
Bildungszentrum Zöllner GmbH & Co. KG
Lagesche Straße 66
32657 Lemgo
Telefon: 05261 779887-0 oder 05261 16161

2. Basis- und Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer

Beförderung gefährlicher Güter in Tanks
Führer von Fahrzeugen oder sogenannte MEMU (englisch "Mobile Explosives Manufacturing Unit" = zu deutsch. "Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff") mit denen die gefährlichen Güter befördert werden:
  • in fest verbundenen Tanks
  • Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als ein cbm
  • in Tankcontainern, ortsbeweglichen (multimodalen) Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von mehr als drei cbm
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als ein cbm
benötigen eine anerkannte Schulung und eine IHK-Prüfung für den Basiskurs und den Aufbaukurs Tank. Dies gilt auch bei Beförderungen gefährlicher Güter in leeren ungereinigten Tanks.
Stück- und Schüttgutbeförderungen
Führer von Fahrzeugen,
  • mit denen gefährliche Güter befördert werden
  • mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum ein cbm befördert werden
  • mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum drei cbm auf einer Beförderungseinheit befördert werden
  • Führer von Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum ein cbm
müssen an einer von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen und IHK-Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Beförderung von explosiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung der Klasse eins (explosive Stoffe und Gegenstände). Davon ausgenommen sind Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S. Die Fahrzeugführer müssen damit an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Beförderung von radioaktiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung von Klasse sieben - radioaktiven Stoffen. Die Fahrzeugführer müssen an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Wenn die Gesamtzahl der Versandstücke mit radioaktiven Stoffen nicht größer ist als zehn und die Summe der Transportkennzahlen der im Fahrzeug beförderten Versandstücke drei nicht übersteigt, ist eine Schulung durch den Arbeitgeber und ein Basiskurs nachzuweisen.

3. Übersicht über das ADR-Schulungsystem

Erstschulung
Basiskurs
Fortbildungsschulung

für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer
18 UE Theorie
mindestens 1 UE Praxis
45 Minuten Prüfung (30 Fragen)
für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer
8 UE Theorie
4 UE Praxis
30 Minuten Prüfung (15 Fragen)
Aufbaukurs Tank
12 UE Theorie
30 Minuten Prüfung (15 Fragen)
Aufbaukurs Klasse 1
8 UE Theorie
30 Minuten Prüfung (15 Fragen)
Aufbaukurs Klasse 7
8 UE Theorie
30 Minuten Prüfung (15 Fragen)

4. Befreiung von der Schulungspflicht

Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern
  • Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,
  • die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden,
  • die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 oder 3.5 ADR zutreffen (LQ-Versandstücke oder in freigestellte Mengen verpackte gefährlicher Güter).

5. Prüfungen

Durchführung der Prüfungen
Die IHK setzt Zeit und Ort der Prüfung fest. Im Einverständnis mit der IHK kann die Prüfung auch direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters erfolgen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 60 Euro. Diese wird in der Regel mit der Schulungsgebühr nicht an die IHK sondern an den Veranstalter entrichtet.
Prüfungsdauer
Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:
  • Basiskurs 45 Minuten
  • Aufbaukurs Tank 45 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
Im Rahmen der Fortbildungsschulung:
  • Fortbildung 30 Minuten.
Wiederholungsprüfungen
Bei nicht bestandener Prüfung ist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung möglich.

6. ADR-Bescheinigungen

Ausstellen der ADR-Bescheinigungen
Nach der Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung erteilt die IHK die ADR-CARD mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren. Sie muss vor Ablauf der Gültigkeit durch den Besuch einer Fortbildungsschulung und durch erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsprüfung verlängert werden.
Verlängerung der Gültigkeit
Die Fortbildungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADR-CARD wird um fünf Jahre verlängert.

7. Anrechnung des ADR-Scheins auf die Berufskraftfahrerqualifikation

In den Paragrafen 2 beziehungsweise 4 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wird auf die Anerkennung der Gefahrgutfahrerschulung verwiesen.
Gefahrgutfahrern mit Basis- beziehungsweise Auffrischungsschulung werden also einmalig sieben Unterrichtseinheiten angerechnet, wenn sie die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung absolvieren. Die entsprechende Gefahrgutfahrerschulung darf allerdings nicht älter als fünf Jahre sein. Die Verordnung ist am 17. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Das gleiche gilt übrigens für die für Schulungen über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen. Auch diese können mit sieben Stunden angerechnet werden.
Weitere Auskünfte hierzu kann Ihnen Ihr Lehrgangsveranstalter geben.
Hinweis:
Für die regelmäßige 5-jährige Weiterbildung bedeutet dies zum Beispiel, dass nur noch vier weitere Tage Unterricht mit Kenntnisbereichen der Anlage 1 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung fällig werden, wenn Sie z. B. eine ADR-Auffrischungsschulung besucht haben. Sind seit dem Abschluss der speziellen Ausbildungsmaßnahme mehr als fünf Jahre vergangen, ist eine Anrechnung allerdings nicht mehr zulässig.

8. Verlust ADR-Card

Sie haben Ihre ADR-Card verloren? Sie können eine ADR-Ersatz-Card beantragen, Sie finden den Antrag dazu unter weitere Informationen.
Das Bild zeigt ein Gefahrguttransporter von Hinten.