Mediengestalter:innen Digital und Print ab 01.08.2023

Mediengestalter Digital und Print gestalten digitale oder gedruckte Informationsmittel. Auch die Beratung von Kunden gehört zu ihren Aufgaben. Arbeitgeber sind vorwiegend Verlage, Werbeagenturen und Unternehmen der Medienwirtschaft.
Zum 1. August 2023 tritt die neue Verordnung über die Berufsausbildung Mediengestalter/-in Digital und Print in Kraft. Mit der Neuordnung wurden einzelne Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten angepasst und verändert. Unter anderem bringt die Neuordnung vier Fachrichtungen, in denen Ausbildungsbetriebe ausbilden können und neue Wahlqualifikationen.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologisch und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D + P deutlich beeinflussen. Unter anderem bringt die Neuordnung vier Fachrichtungen, in denen Ausbildungsbetriebe ausbilden können und neue Wahlqualifikationen. 
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher „handwerklich“ geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen sind das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen erreicht.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Zwischen- und Abschlussprüfung
Weitere Informationen zur  Zwischenprüfung sowie zur  Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA).

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Anlagen