Technische Produktdesigner:innen

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung der Technischen Produktdesigner:innen soll der Prüfling als Arbeitsauftrag in höchstens 70 Stunden einen Konstruktionsauftrag durchführen und dazu einen 3D-Datensatz anfertigen. Die durchgeführte Aufgabe präsentieren die Prüfungsteilnehmer:innen dem Prüfungsausschuss (10min) und führt anschließend mit diesem ein 20-minütiges Fachgespräch darüber.
Für diesen Prüfungsbereich haben Betrieb und Auszubildende die Option, entweder einen betrieblichen Auftrag oder ein zentral erstelltes Prüfungsprodukt zu wählen (Variantenmodell). Es handelt sich hierbei um zwei gleichwertige Prüfungsverfahren. Ca. 7 Monate vor der Abschlussprüfung Teil 2 wird die Variante durch die IHK bei den Ausbildungsbetrieben abgefragt. Wenn Sie sich für einen betrieblichen Auftrag entscheiden, liegt hier ein genauer Zeitplan zur Durchführung vor. Bei Durchführung eines Prüfungsproduktes sind ebenfalls Fristen zu beachten. Sie erhalten diesen und dann alle weiteren Informationen zusammen mit der Anmeldung für die Abschlussprüfung Teil 2.
Hinweis:
In der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik kommt generell ein bundeseinheitliches Prüfungsprodukt der PAL zur Anwendung (kein Variantenmodell)
Die Technischen Produktdesigner:innen mit der Fachrichtung Produktgestaltung und –konstruktion bearbeiten generell einen betrieblichen Auftrag. Die PAL bietet hier kein Prüfungsprodukt an.
Mit der Angabe der Prüfungsvariante legen Sie verbindlich fest, nach welcher Variante Ihr Auszubildender/Auszubildende geprüft werden soll. Anhand dieser Angaben werden die Prüfungsaufgaben bestellt und die Prüfung organisiert. Eine Änderung ist dann nur in begründeten Einzelfällen und nur nach Absprache mit der IHK möglich.
Achtung:

PAL-Prüfungen: ISO-GPS-Norm wird ab 2026 relevant

Ab dem Prüfungstermin Frühjahr 2026 wird die DIN EN ISO 22081:2022-10 als Grundlage für die geometrische Tolerierung in den praktischen Abschlussprüfungen Teil I für Technische Produktdesigner/-innen herangezogen, so eine Mitteilung der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL).
Diese Neuerung betrifft die Fachrichtungen:
  • Produktgestaltung und Konstruktion (2326)
  • Maschinen- und Anlagenkonstruktion (2327)
Die Merkmale gemäß ISO-GPS (Geometrische Produktspezifikation) werden künftig systematisch in die Prüfungsaufgaben integriert.
Ziel ist es, Auszubildende, Lehrende und Ausbildende frühzeitig mit der Anwendung dieses international anerkannten Normungssystems vertraut zu machen und die Praxisnähe der Prüfungen weiter zu stärken.
Weitere Informationen und Hinweise zur konkreten Umsetzung auf den Internetseitenseiten der PAL.

Stand: 13.08.2025

Aktuell:
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Unterlagen Betrieblicher Auftrag:
Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Produktgestaltung und -konstruktion

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