Holzmechaniker:innen
Prüfungen
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Weiterhin soll der Prüfling in insgesamt höchstens 120 Minuten
Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Herstellen eines Werkstückes unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken einschließlich Oberflächenbehandlung.
Abschlussprüfung:
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
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Prüfungsszeit
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Fertigungstechnik
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120 Minuten
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Maschinen- und Anlagentechnik
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120 Minuten
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Wirtschafts.- und Sozialkunde
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45 Minuten
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Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 20 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie hier geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe
und ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung per Post in den Ausbildungsbetrieb.
Bestehensregeln:
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.