Bauzeichner:innen

Die Verordnung über die Berufsausbildung Bauzeichner:innen wurde zum 01.08.2017 geändert.
In der Abschlussprüfung wird die Auswahl der Varianten in den Schwerpunkten Architektur und Ingenieurbau im praktischen Teil A von jeweils drei auf jeweils zwei reduziert.
Der Aufwand bei der Erstellung und Durchführung der Prüfungen kann somit nennenswert verringert werden.
Für den Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau ist eine entsprechende Reduzierung nicht möglich.
Ausbildungsinhalte und übrige Prüfungsanforderungen bleiben unverändert.