Anmeldefristen für Zwischen- und Abschlussprüfungen

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Ziel der Zwischenprüfung ist es gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung liegt in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr. Es werden Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft, die sich auf die Grundausbildung beziehen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen in der Ausbildung noch zulassen.

Abschlussprüfung

In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr trägt der Ausbildungsbetrieb.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen | Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen sowie Ausbildungsnachweise geführt haben.

Anmeldefristen

Prüfungszeitraum
Anmeldeschluss
Prüfungsart
Frühjahr
15.11.
  • Zwischenprüfung
  • Abschlussprüfung Teil 1 (in vorgesehenen Berufen)
Sommer
01.02.
  • Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2
  • Abschlussprüfung Teil 1 (in vorgesehenen Berufen)
Herbst
15.05.
  • Zwischenprüfung
  • Abschlussprüfung Teil 1 (in vorgesehenen Berufen)
Winter
01.09.
  • Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2
  • Abschlussprüfung Teil 1 (in vorgesehenen Berufen)

Die Prüfungstermine für die bundeseinheitlichen kaufmännischen Zwischen- und Abschlussprüfungen finden Sie hier:

Die Termine für die schriftlichen und mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erhalten die Prüfungsteilnehmer:innen mit ihrer Einladung.