Straßenbauer:innen

Arbeitsgebiet
Straßenbauer:innen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung. Sie stellen mit unterschiedlichen Baustoffen Straßen und sonstige Verkehrsflächen her.
Berufliche Fähigkeiten
Straßenbauer:innen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Straßenbauer:innen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.

Straßenbauer:innen

  • führen Aushubarbeiten durch, verbauen Baugruben und Gräben, verfüllen und verdichten Bodenmassen und legen Böschungen an,
  • führen die offene Wasserhaltung für Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser durch,
  • stellen die Entwässerung von Verkehrsflächen her,
  • stellen die Unterlage für Decken und Beläge her und bauen Tragschichten ein,
  • bauen Fertigteile ein,
  • stellen Pflasterdecken und Plattenbeläge mit künstlichen und natürlichen Steinen her,
  • stellen Pflasterdecken und Plattenbeläge in Mustern für Bögen und bei Neigungswinkeln her,
  • verlegen Platten in unterschiedlichen Größen,
  • stellen Natursteinmauerwerk her,
  • stellen Decken aus Asphalt her,
  • stellen Decken aus Beton her,
  • stellen Sonderbauteile mit Steinen, Fertigteilen und aus Beton her, beispielsweise Schachtbauwerke, Einfassungen und Ausfachungen,
  • prüfen Decken auf Schäden und bereiten sie zur Instandsetzung vor und
  • stellen den Oberbau nach Aufgrabungen wieder her.
Die Ausbildungszeit beträgt laut Verordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Prüfungsgebühr

368,00 Euro (1. Stufenabschlussprüfung und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung  der IHK.