Kaufleute für Groß und Außenhandelsmanagement

Aus dem Kaufmann/der Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird der Kaufmann/die Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement werden. Mit der neuen Berufsbezeichnung soll die Attraktivität des Berufsbildes nochmals gesteigert und der stärkeren Prozessorientierung und der zunehmenden Bedeutung des Projektmanagements bei der beruflichen Tätigkeit Rechnung getragen werden.
Hinweis der IHK: Die neue Ausbildungsverordnung enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge die ab dem 1. August 2020 beginnen automatisch unter die neue Verordnung fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2020 starten unter die alte.
Inhaltlich soll der Umgang mit Daten und der Vertrieb von Dienstleistungen „um die Ware herum“ stärker in den Focus rücken und das Thema Nachhaltigkeit in den Beschaffungs- und Logistikprozessen bessere Berücksichtigung finden. Die beiden bekannten Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel bleiben mit ebenfalls angepassten Inhalten bestehen.
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© bgaberlin

Neue Berufsbildpositionen

Die Berufsausbildung gliedert sich in fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Das künftige Berufsprofil stellt die übergeordneten Kompetenzen des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel stärker heraus. Die Funktion dieses „Schnittstellenmanagements“ schlägt sich auch in der neuen Berufsbezeichnung nieder.
Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)
Aus dem Kontext der Digitalisierung ergeben sich neue Erfordernisse für die Erstausbildung: So wurde der Einsatz von E-Business-Systemen in der Ressourcenplanung, von elektronischen Plattformen in der Beschaffung sowie von Onlinevertriebskanälen im Verkauf in das Berufsbild aufgenommen.
Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern
Der zunehmenden Bedeutung von Projektmanagement im Arbeitsalltag im Groß- und Außenhandel wird unter anderem durch die neue Berufsbildposition „Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern“ Rechnung getragen; darin auch die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Planung, Steuerung und Dokumentation betrieblicher Projekte.
Wesentliche inhaltliche Änderungen
  • Waren- und kundenbezogene Dienstleistungen
  • Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business), Datenschutz, IT-Sicherheit
  • Arbeit in Projekten (Projektmanagement)
  • Vielfalt der Vertriebskanäle, insbesondere Onlinevertriebskanal (E-Commerce)
  • Nachhaltigkeit in Lieferketten
  • Betriebliche Compliance
  • Retourenmanagement (Fachrichtung Großhandel)
  • Internationale Berufskompetenzen (Fachrichtung Außenhandel)
Schulische Rahmenlehrplan
Ebenfalls neu überarbeitet wurde der schulische Rahmenlehrplan. Er setzt sich aus insgesamt dreizehn Lernfeldern zusammen. Davon sind jeweils drei explizit für die Fachrichtung Großhandel und drei für die Fachrichtung Außenhandel vorgesehen.

Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die gestreckte Abschlussprüfung – die bisherige Zwischenprüfung entfällt damit. Die Abschlussprüfung Teil 1, die nach der Hälfte der Ausbildungszeit ansteht, fließt dann mit 25 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein. Im hier relevanten Prüfungsbereich werden die Lernziele gemäß Ausbildungsrahmenplan und schulischem Rahmenlehrplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate abgeprüft.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Die insgesamt drei schriftlichen Prüfungsleistungen in Teil 2 gehen mit insgesamt 55 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Als letzter Prüfungsteil steht abschließend ein maximal 30-minütiges Fachgespräch an, dass zu 20 Prozent das Gesamtergebnis bestimmt.

Im fallbezogenen Fachgespräch haben die Betriebe künftig – wie bei den Kaufleuten für Büromanagement auch – die Wahl zwischen der klassischen Variante oder der sogenannten Reportvariante. Dabei reicht der Prüfling einen Report über eine betriebliche Aufgabe ein, der zwar nicht bewertet wird, aber als Grundlage für das Prüfungsgespräch dient.
Varianten des Zugangs zum fallbezogenen Fachgespräch bei der mündlichen Prüfung:
  1. „klassische Variante“: Der Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Auswahl durch den Prüfling. Prüfling wählt eine Aufgabe und erhält vorbereitende Bearbeitungszeit von 15 Minuten.
  2. „Reportvariante“: Der Prüfling fertigt über zwei eigenständig im Ausbildungsbetrieb bearbeitete praxisbezogene Fachaufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zwei Reporte. Der Prüfungsausschuss wählt eine Aufgabe für das Fachgespräch aus.
Die Ausbildungsverordnung definiert für die mündliche Prüfung folgende drei möglichen Themengebiete:
  • Verkauf und Distribution (FR Großhandel) / Internationaler Handel und Auslandsmärkte (FR Außenhandel)
  • Warensortiment und Marketing
  • Einkauf und Beschaffungslogistik
Hinweise zu Gewichtung und Bestehensregeln sowie zur mündlichen Abschlussprüfung finden Sie unter Prüfungen/Prüfungsinformationen

Änderungsverordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement am 30. Juni 2021 in Kraft getreten

Mit der Änderungsverordnung wird die Formulierung zum Durchführungszeitpunkt der Teil 1 – Prüfung angepasst.
Der Beruf der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement folgt damit der bereits angepassten Bankkaufleuteausbildungsverordnung.
Beide Berufe wurden 2020 zunächst mit folgender Formulierung erlassen, die nun nicht mehr gilt:
Formulierung bisher:                                                                                                                                                                                                                       “Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.”                                                                                                                                                                                                                                 
Stattdessen gilt nun:                                                                                                                                                                                                                                       “Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.”