Mediengestalter:innen Bild und Ton

Mediengestalter/-innen arbeiten in der Bild- und Tonproduktion. Sie können auf Grund ihrer breit angelegten Ausbildung in allen Schritten des Produktionsprozesses eingesetzt werden - von der Bild- und Tonaufnahme, Bildmischung, Bild-Tonnachbearbeitung bis zur Wiedergabe. Sie können sich schnell an den unterschiedlichen Arbeitsplätzen einarbeiten und mit dem Produktionsteam zusammenarbeiten. Mediengestalter/-innen sind bimedial ausgebildet, d.h. sie können sowohl kombinierte Bild-Tonprodukte als auch reine Tonprodukte herstellen und gestalten. Neben technischen Qualifikationen gehören zu diesem Beruf insbesondere gestalterische und herstellungsorganisatorische Qualifikationen. Die drei Qualifikationsbereiche - Technik, Gestaltung und Organisation - nehmen jeweils rund ein Drittel der Tätigkeit ein.
Berufliche Fähigkeiten:

Mediengestalter Bild und Ton/Mediengestalterin Bild und Ton

•    unterstützen die Erstellung redaktioneller und medialer Konzepte,
•    wählen Umsetzungsvarianten unter technischen, gestalterischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aus,
•    stimmen Produktionsabläufe ab und erstellen Produktionsunterlagen,
•    wählen Geräte aus, richten Produktionssysteme ein, erkennen und beheben Fehler und Störungen,
•    recherchieren Bild- und Tonmaterial in Datenbanken und Archiven, prüfen Bild- und Tonmaterial, bereiten es auf und verwalten es,     administrieren Speicherumgebungen, führen Norm- und Formatwandlungen durch,
•    nehmen Bild und Ton nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auf,
•    bearbeiten Bild und Ton nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten,
•    führen Produktionen unter Live-Bedingungen durch,
•    dokumentieren Projektabläufe, erstellen Medienbegleitdaten und Abrechnungsdaten.


Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Mediengestalter Bild und Ton/Mediengestalterin Bild und Ton ist breit angelegt und soll auf unterschiedliche Zielberufe vorbereiten. Auf der anderen Seite sollen die Auszubildenden bereits während der Berufsausbildung Berufserfahrungen erwerben, was nur in einem der Zielberufe möglich ist. Deshalb sind in dem Ausbildungsberuf Einsatzgebiete vorgesehen, in denen die Auszubildenden ihre spezifischen Erfahrungen, insbesondere im Projektmanagement, sammeln können. Diese Konstruktion - Verbindung einer breiten Basisausbildung mit einer Ausbildung in spezialisierten Tätigkeitsprofilen - soll auch spezialisierten Ausbildungsbetrieben die Ausbildung ermöglichen.

Außerdem können neue Tätigkeitsfelder (wie sie beispielsweise durch die Konvergenz alter und neuer Medien entstehen) problemlos in die Ausbildung integriert werden. Aber auch neue bzw. hochspezialisierte Betriebe müssen die Vermittlung aller in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Befähigungen (z. B. über Verbundausbildung) sicherstellen. In der Ausbildungsordnung sind folgende Einsatzgebiete vorgesehen:·

•    Außenübertragung,
•    Studioproduktion,
•    szenische- und dokumentarische Produktion,
•    EB-Produktion,
•    Bildmontage, AV-Grafik, Effekte,
•    Tonaufnahme, -schnitt, -synchronisation und -mischung,
•    Radioproduktion und -sendung,
•    Fernsehproduktion und -sendung,
•    Organisation von AV-Produktionen,
•    Produktion von Bild- und Tonmaterial für crossmediale Produkte.

Die Einsatzgebiete werden vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können vom Ausbildungsbetrieb auch andere Einsatzgebiete ausgewählt werden, wenn in ihnen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.

Prüfungsformen

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Bereichen:
  1. Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen sowie
  2. Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in vier Prüfungsbereichen statt. Neben dem Bereich „Realisieren eines Bild- und Tonproduktes“ werden auch die „Wahlqualifikationen“ als separater Prüfungsbereich im praktischen Teil festgehalten.
Prüfungsbereiche „ Bild und Tonproduktion“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden in schriftlicher Form geprüft.

Die Ausbildungsdauer beträgt laut Verordnung drei Jahre.