Florist/-in
Haben sie originelle Ideen und ein Händchen für kreative, dekorative Blumenarrangements? Genau das ist der Job der Floristen. Aus dem immer vielfältigen Angebot stellen sie - je nach Jahreszeit - aus lebenden oder getrockneten Pflanzen, aus Blumen, Zweigen oder auch Früchten geschmackvolle Arrangements zusammen. Ein Teil der Ware wird nicht im Laden gekauft sondern gleich zu Gestecken, großen Arrangements oder Kränzen verarbeitet. Floristen lernen sowohl mit Pflanzen in Erde als auch in Hydrokultur umzugehen. Neben den fachlichen Themen wird auch betriebswirtschaftliches und kaufmännisches Rüstzeug vermittelt.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Verordnung Floristen gültig bis 31.07.2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 630 KB)
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt starten. Die bisherige Verordnung wurde modernisiert und an die aktuellen Bedarfe und Standards angepasst. Das Kompetenzprofil des Berufes greift dabei aktuelle Entwicklungen auf: Neben den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen dazu beispielsweise die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf. Siehe auch Tarifregister NRW
Berufsschule
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr für Zwischenprüfung und Abschlussprüfung beträgt insgesamt 154,00 EUR.