Flachglastechnolog:innen
Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildung „Flachglastechnolog:innen“ wurde zum 1. August 2018 die bisherige Verordnung „Flachglasmechaniker:innen“ von 1991 abgelöst. Fortschreitende technologische Entwicklungen hatten eine Überarbeitung der Ausbildungsverordnung notwendig gemacht, da die benötigten beruflichen Qualifikationen durch die bisherige Ausbildungsordnung unzureichend abgedeckt wurden.
Modernisierungsbedarf ergab sich vor allem durch
Modernisierungsbedarf ergab sich vor allem durch
- neue Drucktechniken (zum Beispiel Digitaldruck),
- CNC-Technik und CAD-Programmierung,
- Automatisierung, Vernetzung und Digitalisierung des innerbetrieblichen Material- und Warenflusses,
- Pneumatik und Elektrotechnik
- sowie die Einführung einer sogenannten „gestreckten Abschlussprüfung“.
Flachglastechnolog:innen ver- und bearbeiten vorgefertigte Flachglastafeln. Sie stellen daraus Glasscheiben für unterschiedliche Verwendungszwecke her und veredeln die Oberflächen, zum Beispiel durch Sandstrahlen oder Bedrucken.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Prüfungsgebühr
297,00 Euro (Abschlussprüfung Teil 1 + Teil 2) gemäß der Gebührenordnung der IHK.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.