Fachpraktiker/-in Küche
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/-köchin) ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum Koch/zur Köchin. Der Fachpraktiker Küche ist vorwiegend in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen das Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren bei der Vor- und Zubereitung sowie dem Anrichten von Gerichten. Dabei setzt der Fachpraktiker Küche unter Berücksichtigung der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich ein.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie unter Tarifregister NRW
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
Prüfungsgebühr
220,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK
Informationen zur Prüfung