Fachpraktiker/-in im Lagerbereich
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in im Lagerbereich ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Fachlagerist/-in.
Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich sind in Industrie- und Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Sie nehmen die gelieferten Waren an und prüfen ihre Art und Menge. Sie erfassen die Waren mit elektronischen Geräten. Anschließend sortieren und lagern Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich die Waren nach bestimmten Regeln. Bei Bedarf geben sie die Waren an die Empfänger im Betrieb weiter. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Verpackung und Versand für einen sicheren Transport.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung zwei Jahre.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung zwei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie unter Tarifregister NRW
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
Prüfungsgebühr
220,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK
Informationen zur Prüfung