Fachkraft für Gastronomie
Die Fachkräfte für Gastronomie (bisher: Fachkräfte im Gastgewerbe) sind die Allrounder im Gastgewerbe, insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung. Die Ausbildung beinhaltet einen viermonatigen Schwerpunkt entweder im Restaurantservice oder in der Systemgastronomie.
Fachkräfte für Gastronomie nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen. Im Restaurantservice dekorieren sie Gasträume und Tische und empfangen und bedienen die Gäste. Außerdem arbeiten Sie an der Bar oder am Getränkeausschank, bereiten dort Getränke zu und schenken diese aus. In der Systemgastronomie bereiten sie Speisen und Getränke zu, betreuen und bedienen die Gäste.
Verhältnis zwischen dem zweijährigen und den beiden dreijährigen Berufen: Ausgelernte Fachkräfte für Gastronomie können anschließend mit der Ausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend. Wenn es zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. "Re-Va"- oder System-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie (im jeweiligen Schwerpunkt) erhalten (sogenannte Rückfalloption).
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie unter Tarifregister NRW
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
Prüfungsgebühr
220,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK
Informationen zur Prüfung