Drogist/-in

Berufsbild

Verkauf und Beratung sind die Haupttätigkeiten von Drogistinnen und Drogisten. Daher ist es besonders wichtig, dass man freundlich und hilfsbereit auf Menschen zugehen kann und gute Kenntnisse über die einzelnen Produkte erwirbt. Zusammensetzung, chemische Bestandteile, Einsatzmöglichkeiten und Alternativen – das sind Dinge, die Kunden interessieren.
Bei einem immer umfangreicheren Sortiment müssen Drogistinnen und Drogisten stets bereit sein, sich mit den einzelnen Produkten auseinanderzusetzen, sich zu informieren und dazuzulernen. Denn die Kunden werden zunehmend anspruchsvoller, viele möchten zum Beispiel keine Konservierungsstoffe in ihrer täglichen Gesichtspflege, interessieren sich für biologische Lebensmittel oder wollen wissen, wie sie Pflanzenschutzmittel umweltfreundlich entsorgen können.
Der Drogist oder die Drogistin muss Trends erkennen und wissen, was auf dem Markt los ist. Auch Testergebnisse für einzelne Produkte sollte er oder sie kennen, um im Kundengespräch darauf eingehen zu können.
Drogistinnen und Drogisten arbeiten in Drogerien oder Drogeriemärkten, in der Drogerieabteilung von Kaufhäusern oder Supermärkten und in anderen Fachgeschäften mit Drogeriesortiment. Auch im Großhandel für Körperpflege- und Kosmetikprodukte oder im pharmazeutischen Großhandel finden Drogistinnen und Drogisten Arbeit.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Berufsschule

Auf der Seite Schule Suchen vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Berufskollegs für bestimmte Ausbildungsberufe finden. Dafür klicken Sie zuerst auf die Kachel "Berufliche Aus- und Weiterbildung" und dann auf die Kachel "Fachklassen des dualen Systems". In der Suchmaske können Sie dann auswählen, in welchem Ort, Kreis oder Regierungsbezirk Sie suchen möchten und welchen Ausbildungsberuf Sie suchen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen. Weitere Informationen finden Sie unter Tarifregister NRW.
Die Prüfungsgebühr für die Zwischen- und Abschlussprüfung beträgt gesamt 154,00 EUR.