Brauer:innen und Mälzer:innen

Brauer:innen und Mälzer:innen gewinnen aus Getreide Malz und verarbeiten es zusammen mit Wasser, Hopfen und Hefe zu verschiedenen Biersorten. Daneben stellen sie Biermischgetränke und alkoholfreie Erfrischungsgetränke her.

Brauer:innen und Mälzer:innen arbeiten hauptsächlich in Brauereien und Mälzereien. Darüber hinaus können sie zum Beispiel bei Herstellern von Bier- und Hefeextrakt oder in Betrieben tätig sein, die Obst- und Gemüsesäfte und andere nichtalkoholische Getränke herstellen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Nach jetzt fast 14 Jahren wurde die zuletzt im Jahr 2007 geänderte Ausbildungsverordnung zum Brauer und Mälzer zum 1. August 2021 modernisiert.
Die wesentlichen Inhalte der bisherigen Ausbildung wurden weitgehend beibehalten, jedoch wurden vor allem die in den letzten Jahren entstandenen Veränderungen im Bereich der Technik und der Digitalisierung im Brauprozess in die Neuordnung mit einbezogen.
Außerdem wurde diese Neuordnung dazu genutzt, um in diesem Beruf jetzt auch das Verfahren der gestreckten Abschlussprüfung einzuführen. Mit der Neuordnung entfällt die bisherige Struktur von Zwischen- und Abschlussprüfung zu Gunsten der bereits in vielen Berufen bewährten Prüfung mit Teil 1 und Teil 2, in der der Teil 1 dann mit 25% Gewichtung in die Gesamtnote mit einfließt.
Mit der Neuordnung ändert sich die Prüfungsform. Für neu abgeschlossene Verträge mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2021 wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. 
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Prüfungsgebühr

297,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der  Gebührenordnung der IHK.