Änderung eines Berufsausbildungsvertrages

Wird ein Berufsausbildungsvertrag nachträglich geändert, so ist die Änderung schriftlich niederzulegen. Die ergänzende Niederschrift ist von den Ausbildenden und den Auszubildenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen.
Ausbildende haben den Auszubildenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift, nach Vorlage bei der zuständigen Stelle (IHK), unverzüglich auszuhändigen.