Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) des Bundesumweltministeriums fördert bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Kosten der Inbetriebnahme innovativer “großtechnischer” Pilotvorhaben vor allem in folgenden Bereichen:
  1. Abwasserbehandlung
  2. Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  3. Circular Economy
  4. Bodenschutz
  5. Luftreinhaltung, Klimaschutz
  6. Minderung von Lärm und Erschütterungen
  7. Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  8. Ressourceneinsparung und -effizienz/Materialeinsparung und -effizienz
Die Projekte müssen generell ein hohes Potenzial zur Umweltentlastung und Reduktion von Treibhausgasemissionen aufweisen und sollen zum Nachahmen anreizen (Multiplikatorwirkung). Förderfähig sind auch modellhafte Investitionsvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel bei gleichzeitiger Minderung oder Vermeidung von Umweltbelastungen. Antragsteller, die im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms gefördert werden, können zwischen
  • einem Zuschuss, der bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten und i.d.R. maximal 7,5 Millionen Euro beträgt und
  • einem zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten
wählen.
Zuwendungsfähig sind die für die Durchführung der Investitionen und gegebenenfalls Messungen erforderlichen Ausgaben. Dazu zählen Ausgaben
  • für maschinelle oder sonstige für die Realisierung des Vorhabens notwendige Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die insbesondere aus technischer Sicht funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind,
  • für bauliche Maßnahmen, deren Erfordernis ausschließlich durch das Vorhaben begründet ist,
  • im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebsausgaben handelt,
  • für Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für den Nachweis des Erfolgs des Vorhabens sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe. Kleine und mittelständische Unternehmen werden bevorzugt.
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen (Projektskizze und Formaler Antrag) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Finanzierungsberatung der Effizienzagentur NRW unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung.