SDG 10: Ungleichheit verringern und Diskriminierung beenden

Große Ungleichheit gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung. Die Vereinten Nationen wollen Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern und Menschen gleichberechtigte soziale, wirtschaftliche und politische Teilhabe ermöglichen.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich – zumindest theoretisch. In der Realität haben weder alle Menschen gleiche Rechte noch die gleichen Chancen. Damit wird ihnen oft auch die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Eine von fünf Personen hat nach Informationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in ihrem Leben Diskriminierung erfahren. 71 Prozent der Weltbevölkerung lebt in Ländern, in denen die Ungleichheit seit 1990 steigt. Rund ein Prozent der Menschheit besaß 2017 mehr als ein Drittel des weltweiten Vermögens.
Im Fokus der Vereinten Nationen steht es, bis 2030 ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung zu erreichen und aufrecht zu erhalten. Auch sollen alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem und sonstigem Status zur Selbstbestimmung befähigt und ihre soziale, wirtschaftliche sowie politische Inklusion gefördert werden.
Entwicklungsländer sollen bei Entscheidungsfindungen der globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen besser Vertreten sein und ein stärkeres Mitspracherecht erhalten. Regulierung der Finanzmärkte, Migrationspolitik oder die Abschaffung diskriminierender Gesetze sind weitere Themen des Ziels 10 „Weniger Ungleichheit“.

Was können Unternehmen tun?

Ungleichheit zu verringern und Diskriminierung zu beenden, ist vorrangig Aufgabe der Politik. In Deutschland sollen dem beispielsweise Gesetzgebungen wie der Mindestlohn, Antidiskriminierungsgesetze oder die Gleichstellungspolitik entgegenwirken.
Unternehmen, die für Chancengleichheit eintreten und Diskriminierung verhindern, tragen – auch in Drittstaaten – zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Dazu gehört, Diversität, Inklusion und Integration zu fördern sowie Lohngleichheit und faire Geschäftsbeziehungen in der globalen Lieferkette zu gewährleisten.
  • 10.1 Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
  • 10.2: Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
  • 10.3: Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht
  • 10.4: Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen
  • 10.5: Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
  • 10.6: Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen
  • 10.7: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik
  • 10.a: Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden
  • 10.b: Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen
  • 10.c: Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als drei Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über fünf Prozent beseitigen