SDG 12: Nachhaltig konsumieren und produzieren
Die Ressourcen unseres Planeten sind begrenzt. Die Vereinten Nationen wollen eine nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen und über Informationen bei allen Menschen das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur stärken.
Weniger als zehn Prozent der weltweit genutzten Ressourcen sind nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Teil einer Kreislaufwirtschaft. Überwiegend ist die Nutzung der natürlichen Ressourcen nicht nachhaltig. Das gilt nicht nur für Entwicklungsländer. Industrieländer wie Deutschland spielen nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund ihres hohen Ressourcenverbrauchs und der damit einhergehenden Umweltbelastung sowie aufgrund ihres ökonomischen und technologischen Potenzials eine besonders wichtige Rolle auf dem Weg hin zu einer nachhaltigeren Produktion und einem ressourcenschonenden Konsum.
Neben nachhaltiger Bewirtschaftung und effizienter Nutzung der natürlichen Ressourcen wollen die Vereinten Nationen unter anderem darauf hinwirken, dass die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene stark verringert wird. Das Abfallaufkommen soll reduziert werden, indem Abfall im Idealfall gar nicht erst entsteht oder aber vermindert und wiederverwertet wird. Auch soll ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus erreicht und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringert werden.
Weil das Konsumverhalten von Verbrauchern wesentlich die Wertschöpfungs- und Lieferketten und damit die ökonomischen, sozialen und ökologischen Verhältnisse weltweit bestimmt, steht auch Bildung für nachhaltige Entwicklung im Fokus dieses Nachhaltigkeitsziels.
Was können Unternehmen tun?
Der Staat ist beim Ziel 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ beispielsweise in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie bei Forschungs- und Förderprogrammen auf dem Weg von der linearen zur Kreislaufwirtschaft, aber auch im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung gefordert. Auch Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten, um einen erfolgreichen Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern zu ermöglichen.
Hersteller, Importeure und Händler können besonders hohen Einfluss auf dieses Nachhaltigkeitsziel nehmen – etwa, indem sie sich für eine schadstoffarme, umweltverträgliche und ressourceneffiziente Produktion einsetzen, Wertschöpfungs- und Lieferketten nachhaltig aufsetzen, das Angebot verantwortungsvoll auswählen und die Preise fair gestalten. Die Kreislaufwirtschaft gilt es weiter zu fördern. Eine verlängerte Lebensdauer eines Produkts sorgt ebenfalls dafür, dass weniger Rohstoffe verbraucht werden und weniger Abfall entsteht.
Mit der Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements setzen Unternehmen das Thema systematisch auf, schützen Mensch und Umwelt und sichern sich zugleich ihren langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Auch hilft eine Corporate-Responsibility-Strategie dabei, Innovationen im Nachhaltigkeitsbereich voranzutreiben.
- 12.1: Den Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster umsetzen, wobei alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, Maßnahmen ergreifen, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer
- 12.2: Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
- 12.3: Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern
- 12.4: Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken
- 12.5: Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern
- 12.6: Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen
- 12.7: In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
- 12.8: Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen
- 12.a: Die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern unterstützen
- 12.b: Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige Entwicklung entwickeln und anwenden
- 12.c: Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden