SDG 9: Industrie, Innovationen und Infrastruktur stärken
Nur wer gleichberechtigten Zugang zu Mobilität, medizinischer Versorgung, verlässlichem Internet oder einem sicheren, zukunftsfähigen Arbeitsplatz hat, kann gleichberechtigt am Leben teilnehmen. Auch die Wirtschaft ist auf eine gut ausgebaute Infrastruktur angewiesen. Eine hohe Innovationskraft ist eine weitere Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung.
Mit Infrastruktur sind nicht nur Verkehrsnetze gemeint, auch die Versorgung mit Strom und Wasser oder der Zugang zu verlässlichem Internet sowie einer guten Nahversorgung mit Lebensmitteln, medizinischer Versorgung usw. gehören dazu. Bereits bei der Planung von Infrastrukturen sollen unter anderem das menschliche Wohlergehen und Anpassungen an die Folgen des Klimawandels oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum berücksichtigt werden.
Die breitenwirksame Industrialisierung in Entwicklungsländern bildet einen besonderen Schwerpunkt dieses Nachhaltigkeitsziels, denn die Industrie ist Quelle des Wohlstands und Treiber von Innovationen. Ihren Anteil an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt wollen die Vereinten Nationen in den am wenigsten entwickelten Ländern erhöhen. Damit insbesondere kleine Betriebe gefördert werden, sollen diese besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, sowie besseren Marktzugang erhalten.
Durch Modernisierung und Nachrüstung sowie den effizienten Einsatz von Ressourcen und der Nutzung umweltfreundlicher Technologien soll die Industrie weltweit nachhaltig gestaltet werden. Um Innovationen voranzutreiben, steht auch die Verbesserung von Forschungsarbeit sowie der Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft im Fokus des Ziels 12 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“.
Was können Unternehmen tun?
Planung und Ausbau von Infrastruktur sowie Investitionen in Forschung und Unternehmensförderung sind in erster Linie Aufgabe der Politik. Deutschland gehört mit zu den nachhaltigsten Industrieländern und der „Green-Tech“-Bereich spielt hierzulande eine immer wichtigere Rolle. Die Bundesrepublik zählt zudem zu einem der innovativsten Länder weltweit. Dennoch gibt es auch für uns noch allerhand zu tun auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit – und die Wirtschaft kann hierbei einen wichtigen Anteil leisten.
Durch Ressourceneffizienz, kontinuierliche Prozessoptimierung und die Investition in umweltverträgliche Technologien kann die Industrie nachhaltig gestaltet werden. Technische Innovationen können den Aufbau von zukunftsfähigen Industrien und Infrastrukturen fördern. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen und Wissenschaft unabdingbar.
- 9.1: Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen
- 9.2: Eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln
- 9.3: Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen
- 9.4: Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen
- 9.5: Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je eine Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen
- 9.a: Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den Entwicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern
- 9.b: Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern unterstützen, einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichen politischen Umfelds, unter anderem für industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich
- 9.c: Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen a llgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen