SDG 4: Hochwertige Bildung und lebenslanges Lernen ermöglichen
Zwar ist Bildung ein allgemeines Menschenrecht, dennoch gibt es noch immer Länder, in denen Kinder und insbesondere Mädchen nicht die Schule besuchen und lesen, schreiben oder rechnen lernen können. Die Vereinten Nationen wollen mit der Agenda 2030 darauf hinwirken, dass alle Mädchen und Jungen weltweit eine kostenlose, gerechte und hochwertige Grund- und Sekundarausbildung abschließen und den Zugang zu hochwertiger beruflicher Bildung und Hochschulbildung erlangen.
In Deutschland ist das Bildungsniveau hoch. Im Ausland sind wir insbesondere für unser duales System der beruflichen Bildung bekannt, das als Erfolgsmodell angesehen wird und weltweit einzigartig ist. Um dieses hohe Niveau zu halten, gilt es, das Bildungssystem kontinuierlich weiterzuentwickeln. Zusätzlich wollen die Vereinten Nationen die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fördern. Sie befähigt Menschen zu zukunftsorientiertem Denken und Handeln und ermöglicht ihnen, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und mögliche Konsequenzen besser abzuwägen.
Was können Unternehmen tun?
Das Ziel 4 „Hochwertige Bildung“ liegt in erster Linie im Einflussbereich der Entwicklungsarbeit sowie in Deutschland bei Bund und Ländern, die die Rahmenbedingungen für das hiesige Bildungssystem setzen. Die Industrie- und Handelskammern haben vom Staat die Entwicklung, Überwachung und Förderung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung übertragen bekommen. Sie führen auch Fort- und Weiterbildungen mit anerkannten IHK-Abschlüssen und Zertifikaten durch. Sowohl Aus- als auch Weiterbildung entwickeln die IHKs in enger Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsunternehmen kontinuierlich weiter.
Das duale System steht und fällt mit Unternehmen, die junge Menschen ausbilden. Insbesondere die Industrie bildet eine Vielzahl der deutschen Fachkräfte aus. Betriebe, die nachfolgenden Generationen den Weg ins Berufsleben ebnen, leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Das gilt insbesondere, wenn sie dabei auf inklusive Konzepte setzen, die Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion und sexueller Orientierung sowie mit und ohne geistige oder körperliche Behinderung gerecht werden.
Wer sich darüber hinaus in Entwicklungsländern für Bildungsprojekte engagiert, trägt dazu bei, dieses Nachhaltigkeitsziel umzusetzen, welches sich im Kern an die ärmsten Länder dieser Welt richtet.
- 4.1: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt
- 4.2: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind
- 4.3: Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten
- 4.4: Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
- 4.5: Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten
- 4.6: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen
- 4.7: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung
- 4.a: Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten
- 4.b: Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieursund Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen
- 4.c: Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern wesentlich erhöhen