SDG 3: Gesundheitsvorsorge leisten und Wohlergehen fördern

Alle Menschen sollten Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten haben, ohne dabei in finanzielle Nöte zu geraten. Das haben sich die Vereinten Nationen ebenso zur Aufgabe gemacht, wie alle Menschen vor übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten zu schützen und nationale wie internationale Gesundheitsrisiken zu senken.
AIDS-, Tuberkulose- und Malariaepidemien, Hepatitis sowie andere Krankheiten will die Staatengemeinschaft mit Präventionsmaßnahmen, Beratung und Behandlung bekämpfen. Die Müttersterblichkeitsrate soll ebenso gesenkt werden wie die vermeidbaren Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren. Die Gesundheitsversorgung soll insgesamt verbessert werden, indem Menschen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten haben. Dazu zählen neben Medikamenten und Impfstoffen auch die sexual- und reproduktionsmedizinische Versorgung.
Mädchen und Frauen sollen ein Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung haben, das schließt den Zugang zu Verhütungsmitteln ein. Auch das Thema Verkehrssicherheit nehmen die Vereinten Nationen mit diesem Nachhaltigkeitsziel ins Visier.

Was können Unternehmen tun?

Das Ziel 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ zielt auf die Unterstützung der ärmsten Länder der Welt ab und richtet sich insbesondere an die allgemeine Gesundheitsvorsorge vor Ort, die Aufgabe von Staaten ist. Diese sind dabei auf die Innovationskraft von Unternehmen angewiesen, denn von Medizintechnik über gesunde Nahrungsmittel oder Pharmaprodukte helfen diese dabei, Krankheiten und Gesundheitsprobleme zu überwinden. Das produzierende Gewerbe kann darüber hinaus einen Beitrag zu diesem SDG leisten, indem es dazu beiträgt, Verunreinigungen von Luft, Wasser und Boden ganz zu vermeiden oder zumindest erheblich zu verringern.
Maßnahmen wie ein betriebliches Gesundheits- als auch ein betriebliches Mobilitätsmanagement können dazu beitragen, das Wohlergehen der eigenen Mitarbeitenden zu unterstützen und Luftemissionen zu verringern.
  • 3.1: Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken
  • 3.2: Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf zwölf je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter fünf Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken
  • 3.3: Bis 2030 die AIDS-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
  • 3.4: Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern
  • 3.5: Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
  • 3.6: Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren
  • 3.7: Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten
  • 3.8: Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen
  • 3.9: Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
  • 3.a: Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern nach Bedarf stärken
  • 3.b: Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS- Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten
  • 3.c: Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen
  • 3.d: Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken