SDG 16: Für Frieden und Gerechtigkeit sorgen
Alle Formen der Gewalt, Korruption und Bestechung, illegale Finanz- und Waffenströme sowie organisierte Kriminalität wollen die Vereinten Nationen erheblich reduzieren, Rechtstaatlichkeit auf nationaler wie internationaler Ebene fördern und allen Menschen gleichberechtigten Zugang zur Justiz ermöglichen.
Alle Menschen sollten in Sicherheit und Frieden leben können. Dass das nicht selbstverständlich ist und welche massiven Auswirkungen Krieg nicht nur auf die unmittelbar Betroffenen hat, hat uns der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine 2022 noch einmal vor Augen geführt. Und die Zahlen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung machen es ganz deutlich: 68 Prozent der Weltbevölkerung leben in autokratisch regierten Ländern. Gewaltsame Konflikte verursachen jährlich Kosten von geschätzten 100 Milliarden US-Dollar.
Zweidrittel der Weltbevölkerung hat keinen vollständigen Zugang zu ihren Grundrechten und 31 Prozent der Gefangenen weltweit befindet sich ohne Verurteilung in Haft. Bestechung und Korruption verursachen auch wirtschaftlichen Schaden: 2,16 Billionen US-Dollar gehen jährlich hierdurch verloren.
Ein sicheres Umfeld und rechtstaatlich handelnde Institutionen sind das eine, um nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Die Vereinten Nationen setzen sich zusätzlich dafür ein, dass Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ stattfindet und die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen bekommt.
Was können Unternehmen tun?
Das Ziel 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ richtet sich primär an Staaten. Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist ein zentraler Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, zu dem jedoch auch Unternehmen beitragen können. Neben der Einhaltung der Rechtskonformität und Etablierung von Governance- und Compliance-Richtlinien zahlen Unternehmen auch mit der Unterstützung humanitärer Projekte auf eine friedliche und gerechte Welt ein.
- 16.1: Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern
- 16.2: Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden
- 16.3: Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten
- 16.4: Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen
- 16.5: Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren
- 16.6: Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
- 16.7: Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist
- 16.8: Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken
- 16.9: Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben
- 16.10: Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften
- 16.a: Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern
- 16.b: Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen