SDG 2: Hunger beenden Ernährung sichern, ökologische Landwirtschaft ausbauen
Insbesondere in Asien und Afrika leben zahlreiche Menschen, die unterernährt sind, darunter viele Kinder. Dabei hat jeder Mensch auf der Welt ein Recht auf angemessene Ernährung. Die Vereinten Nationen wollen bis 2030 den Hunger in der Welt beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, einschließlich Kleinkinder, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben.
Hunger und Mangelernährung verstoßen gegen die Menschenwürde. Eine unzureichende Ernährung kann zu weitreichenden gesundheitlichen Folgen führen. Auch gehört Hunger zu den Hauptursachen von Konflikten und Fluchtbewegungen. Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben rund zwei Milliarden Menschen nicht jeden Tag genug zu Essen. Frauen sind häufiger von Ernährungsunsicherheit betroffen als Männer. Rund 144 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind mangelernährt. Lieferkettenprobleme aufgrund der Corona-Pandemie und Ernteausfälle aufgrund des Klimawandels verschärfen die Situation zusätzlich.
Um den Hunger in der Welt zu beenden und Menschen die Möglichkeit zu geben, sich ausgewogen und gesund zu ernähren, setzen sich die Vereinten Nationen unter anderem dafür ein, die landwirtschaftliche Produktivität zu fördern und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten beispielsweise durch den Zugang zu Grund und Boden, Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen und mehr zu verbessern. Um zum Erhalt der Ökosysteme beizutragen und die Nahrungsmittelproduktion zu sichern, soll die Nahrungsmittelproduktion insgesamt nachhaltiger werden.
Was können Unternehmen tun?
Das Ziel 2 „Kein Hunger“ richtet sich in erster Linie an die Unterstützung von Entwicklungsländern. Lebensmittelerzeugung und -handel nehmen eine zentrale Rolle im Kampf gegen den Hunger ein. Betriebe sollten auf eine umweltfreundliche Landbewirtschaftung setzen, um langfristig hochwertige Lebensmittel erzeugen zu können. Um das Einkommen insbesondere von Kleinbauern dauerhaft zu sichern, ist der Handel gefragt, langfristige und faire Verträge zu schließen. Auch Maßnahmen, die dazu beitragen, Nahrungsmittel effektiv zu lagern, haltbarer zu machen oder Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, machen einen Unterschied.
Im Kampf gegen den Hunger sind zudem modernste Technologien und Innovationen gefordert, die beispielsweise dazu beitragen können, die Aussaat effizienter zu gestalten und den Ernteertrag zu erhöhen oder Lagerung und Kühlung von Lebensmitteln effizienter, kostengünstiger und umweltfreundlicher zu machen.
- 2.1: Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben
- 2.2: Bis 2030 alle Formen der Mangelernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen
- 2.3: Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung
- 2.4: Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern
- 2.5: Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
- 2.a: Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern
- 2.b: Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
- 2.c: Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen