SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

Im Jahr 2015, als die Agenda 2030 und mit ihr die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung entstanden, fielen per Definition unter „extreme Armut“ Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar am Tag auskommen müssen. Die teils dramatische Situation in Entwicklungsländern ist mit Deutschland nicht vergleichbar. Doch auch in der Bundesrepublik leben Menschen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze.
Eine Person gilt laut EU als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, drohten im Jahr 2021 rund 13 Millionen Menschen und damit fast 16 Prozent der deutschen Bevölkerung in Armut abzurutschen. Davon betroffen sind insbesondere Alleinerziehende und Alleinlebende, wobei Frauen gefährdeter sind als Männer.

Was können Unternehmen tun?

Das Ziel 1 „Keine Armut“ richtet sich in seiner Zielsetzung in erster Linie an die Politik – insbesondere Sozialschutzsysteme und -maßnahmen stehen im Vordergrund, um extreme Armut zu bekämpfen (siehe Unterziele). Doch auch Unternehmen können etwas tun, um auf dieses Ziel einzuzahlen. Langfristige, stabile Arbeitsverhältnisse mit angemessener Vergütung sowie die soziale Absicherung der Beschäftigten weltweit entlang der Lieferketten sind notwendig, um prekäre Lebensverhältnisse zu vermeiden.
Auch soziales Engagement macht einen Unterschied: Von Spenden an die örtliche Tafel über das Sponsoring von Sportvereinen für Kinder und Jugendliche aus sozial schlechter gestellten Familien bis hin zu Hilfsprojekten in Entwicklungsländern für Menschen in Not gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Unternehmen und ihre Mitarbeitenden sich für andere einsetzen können.
Übersicht über die Unterziele
  • 1.1 Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
  • 1.2 Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
  • 1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
  • 1.4 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben
  • 1.5 Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
  • 1.a Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen gewährleisten, einschließlich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen
  • 1.b Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen