Investitionen in die industrielle Abwasserbehandlung

Im Programm "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)" erhalten Industrie- und Gewerbebetriebe für Investitionen in die Vermeidung oder die wesentliche Verringerung des Abwasseranfalls um mindestens 40 Prozent durch verfahrensintegrierte Methoden (wie Mehrfachnutzung und Kreislaufführung) auf Antrag bis zu 30 Prozent Zuschuss für die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bis zu 50 Prozent Förderung sind möglich
  1. bei Investitionen in Abwasserbehandlungsmaßnahmen oder produktionsintegrierte Maßnahmen, die zu einer wesentlichen Reduzierung der Schadstoffeinträge von
    1. Mikroschadstoffen (zum Beispiel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden, Industriechemikalien, Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten)
    2. Schwermetallen bzw.
    3. solchen Stoffen führen, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend entfernt werden.
  2. bei Investitionen zur Hygienisierung des Abwassers (zum Beispiel zur Verminderung von Legionellen).
Der Maximalbetrag beträgt je Unternehmen 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Die Finanzierungsberatung der Effizienzagentur NRW unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung.