Rundfunkbeitrag

Zum 1. Januar 2013 ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues Beitragsmodell umgestellt worden. Jedes Unternehmen und jeder Privathaushalt zahlen seitdem eine Pauschale. Sie richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und der Zahl der Betriebsstätten. Firmenfahrzeuge und Beherbergungszimmer werden separat erfasst. Nicht-Zahler wie in dem alten Beitragsmodell gibt es nicht mehr.




Die IHK Lippe und auch der DIHK hatten sich kritisch gegen das neue Beitragsmodell geäußert. Wir machen uns weiterhin gegenüber der Politik dafür stark, dass die Belastung der Wirtschaft fair und ausgewogen erfolgt. Die Gesamtbelastung für die Wirtschaft muss gedeckelt werden. Ein erster (kleiner) Teilerfolg: im neuen (19.) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (zum 01.01.2017 in Kraft getreten) werden Teilzeitkräfte mit einem niedrigeren Berechnungsschlüssel erfasst. Mittlerweile gilt bereits der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.