Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer fällt ausschließlich für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften an und erstreckt sich auf deren Gewinn. Alle Gewinne werden mit 15 Prozent besteuert. Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, frühestens jedoch mit Beginn der geschäftlichen Tätigkeit. Ermittlungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr, es ist aber auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr möglich. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich.