Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsverhandlungen und Vertragsschlüsse sind kennzeichnend für das Geschäftsleben. Zwar haben beide Vertragspartner weitgehende Verhandlungsfreiräume, jedoch gibt es gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Dabei geht es vor allem um das „Kleingedruckte“, die AGB und Fragen der Gewährleistung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages vorgibt. Soweit Endverbraucher auf Grund der Vorformulierung auf den Vertragsinhalt keinen Einfluss nehmen können, genügt die einmalige Verwendung. Wichtiges Wesensmerkmal der AGB ist, dass sie vom Verwender einseitig zum Vertragsinhalt gemacht werden.
Es liegen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelt sind. Solche Individualabreden genießen Vorrang gegenüber AGB, auch wenn die AGB eine Schriftformklausel enthalten.
Grundinformationen zum Vertragsrecht und AGB enthalten unsere Merkblätter.