Präqualifizierung
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Unternehmen und freiberuflich Tätige können sich in das von den Industrie- und Handelskammern eingerichtete und vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführte amtliche Verzeichnis eintragen lassen. Dieses Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 Vergabeverordnung (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) gibt Unternehmen eine verbesserte Rechtsposition. Denn es gilt eine Eignungsvermutung: Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen. Ansonsten muss jeder öffentliche Auftraggeber diese Eintragung anerkennen.
Eintragungsvoraussetzung ist die Präqualifizierung. Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach dem Vergaberecht.
Die Führung des amtlichen Verzeichnisses für den Liefer- und Dienstleistungsbereich liegt bei der IHK-Organisation. Für Nordrhein-Westfalen gibt es eine einheitliche Anlaufstelle. Die IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld betreut das Präqualifizierungs- wie das Eintragungsverfahren auch für die lippischen Unternehmen.